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2. 4. 2015 - 14:35

Nationaler Notstand gegen Cyberaktivität

US-Präsident Barack Obama unterschreibt einen Erlass, der die Beschlagnahmung des Eigentums ausländischer Internetaktivisten erleichtert.

US-Präsident Barack Obama erklärt in einem Erlass die Schwere und Prävalenz von "böswilligen Cyberaktivitäten" gegen die USA zum nationalen Notstand. Der Erlass mit dem etwas sperrigen Titel "Blocking the Property of Certain Persons Engaging in Significant Malicious Cyber-Enabled Activities" erlaubt es den US-Behörden, Ausländer aufgrund ihrer Aktivität im Internet mit schweren Sanktionen zu belegen.

Tastatur und Schlüssel

https://www.flickr.com/photos/intelfreepress/

Aufgrund des ausgerufenen Notstandes ist eine richterliche Anordnung in Zukunft nicht erforderlich, wenn Behörden etwa die Weiterleitung einer Spende an einen ausländischen Aktivisten blockieren oder in den USA hinterlegtes Vermögen eines Ausländers konfiszieren wollen. Sektion 1 des Erlasses legt fest, dass jegliches Eigentum einer Zielperson in den Vereinigten Staaten beschlagnahmt werden kann. Überweisungen sowie der Export von Eigentum können blockiert werden.

Jemand tippt Programmiercode auf einem Laptop.

Oliver Berg/dpa

Hacker, Spione, Whistleblower

Als böswillige Cyberaktivität wird die Kompromittierung von Computern und Computernetzwerken beschrieben sowie die Weiterleitung von Handelsgeheimnissen und personenbezogenen Daten. Offen bleibt somit, ob mit den betroffenen Personen nur ausländische Hacker und Wirtschaftsspione gemeint sind, oder auch im Ausland aktive Whistleblower wie Edward Snowden und die Betreiber von Wikileaks.

Auf der Website des Weißen Hauses ist der Exekutiverlass im Originalwortlaut nachzulesen.

In Sektion 2 des Erlasses werden die Sanktionen genauer definiert. Dazu gehören auch die Blockade der Übermittlung von Spenden, Services und Gütern. Interessant ist auch Sektion 7 des Exekutiverlasses. Sie nimmt dezidiert Bezug auf die zunehmende Möglichkeit, im Internet "funds or other assets" unmittelbar zu transferieren - damit sind anscheinend Zahlungsvorgänge mittels Kryptowährungen wie Bitcoin und DASH gemeint, derer sich seit der Bankblockade von 2010 Wikileaks und in jüngster Zeit auch Edward Snowden bedienen. Auf welche Weise die Behörden Zahlungen in dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerken wie Bitcoin blockieren sollen, bleibt allerdings offen. Und der nationale Notstand gegen "böswillige Cyberattacken" hat auch kein Ablaufdatum - er gilt unbegrenzt.