Erstellt am: 9. 8. 2013 - 15:49 Uhr
Copyright, Copywrong: Mitfilmen
Copyright, Copywrong
Die Urheberrechtsserie auf FM4, jeden Freitag in Connected (15-19h)
Beim FM4 Frequency Festival zücke ich mein Smartphone, filme das Konzert meiner Lieblingsband und veröffentliche das Video im Netz. Ist das rechtlich koscher?
Nikolaus Forgó: Die kurze Antwort lautet nein. Sie dürfen grundsätzlich mitfilmen. Das ist an und für sich auch schon ein urheberrechtlich relevanter Vorgang. Sie machen da nämlich eine Vervielfältigung. Es gibt aber eine Ausnahme zugunsten der Allgemeinheit, eine sogenannte freie Werknutzung, wenn es sich um eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch handelt. Das ist die berühmte Privatkopie.
Stellt man das Video allerdings ins Netz, dann vervielfältigt man nicht nur das Konzert oder den Song, sondern stellt ihn auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Und das ist ein zweiter Eingriff in die Rechte des Urhebers. Es geht nicht mehr nur ums Vervielfältigen, sondern auch um das öffentlich zugänglich Machen und dafür bräuchte ich in aller Regel die Zustimmung der Musikerinnen und Musiker.
Leibniz Universität Hannover
Bei manchen Konzerten weisen Plakate darauf hin, dass man nicht mitfilmen darf. Muss ich mich daran halten, auch wenn ich nicht vorhabe, das Video ins Netz zu stellen?
Ja, aber dabei geht es nicht ums Urheberrecht, die Veranstalter machen hier vielmehr von ihrem Hausrecht Gebrauch. Wenn Sie zu einem Konzert gehen, schließen Sie einen Vertrag mit dem Veranstalter ab, und darin werden bestimmte Dinge geregelt. Theoretisch könnte der Veranstalter auch einen Dresscode vorschreiben. Genauso kann er sagen: ich möchte nicht, dass bei mir gefilmt wird. Wie gesagt, das ist kein urheberrechtliches Thema.