Erstellt am: 26. 7. 2013 - 14:51 Uhr
Copyright, Copywrong: Leinwand abfilmen
Copyright, Copywrong
Die Urheberrechtsserie auf FM4, jeden Freitag in Connected (15-19h)
Herr Höhne, ich habe letztens im Kino das Warnschild gesehen, dass das Abfilmen der Leinwand verboten ist und zur Anzeige gebracht wird. Kann man mich wirklich nur für das Filmen im Kino verklagen?
Astrid Bartl
Thomas Höhne: "Theoretisch ja. Es gibt zwar eine umfassende freie Werknutzung - man kann alles Mögliche zum privaten, persönlichen und nicht kommerziellen Gebrauch auch digital abspeichern - aber dann gibt es die große Ausnahme: Filme abfilmen im Kino geht nicht.
Und da jeder Eingriff in Urheberrechte auch einen Straftatbestand darstellt, könnte theoretisch - in der Praxis wird es das nicht spielen - daraus auch ein Strafverfahren entstehen.
Das "zur Anzeige gebracht" ist nicht richtig, es würde sich nur um ein Privatanklagedelikt handeln, den Staatsanwalt würde das nicht interessieren. Es müsste also der Rechteinhaber selbst Privatanklage erheben."
Thomas Höhne ist Mitautor von Urheberrecht für die Praxis. In dem Buch werden niederschwellig Urheberrechtsfragen behandelt.