Erstellt am: 19. 7. 2013 - 14:57 Uhr
Copyright, Copywrong: Katzenvideo
Copyright, Copywrong
Die Urheberrechtsserie auf FM4, jeden Freitag in Connected (15-19h)
Ich mache ein Video von meiner Katze und stelle es ins Netz. Als Hintergrundmusik verwende ich von mir gekaufte Musik aus meiner MP3- oder CD-Sammlung. Darf ich das so einfach?
Nikolaus Forgó: Kurz und bündig: nein. In dem Moment, in dem Sie etwas ins Netz stellen, zum Beispiel auf Youtube hochladen, machen Sie es der Öffentlichkeit zugänglich. Wenn es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, hat allerdings nur die Urheberin oder der Urheber alle Rechte. Dazu gehört auch das Recht etwas zu veröffentlichen.
Nikolaus Forgo
Wenn Sie also die Musik ins Video einbauen, greifen Sie ins Recht des Urhebers oder der Urheberin ein. Es gibt zwei Möglichkeiten, dass Sie das dürfen: entweder Sie fragen um Erlaubnis, also Sie schließen einen Lizenzvertrag. Für ein Katzenvideo wird das einigermaßen schwierig oder sie berufen sich auf eine freie Werknutzung. Das ist eine Ausnahme, die der Urheber im Interesse der Allgemeinheit akzeptieren muss. Es gibt nur wenige freie Werknutzungen. Leider ist das in jedem Land anders geregelt.
Außerdem kommen die meisten freien Werknutzungen aus den 1950er und 70er Jahren, also aus Zeiten lange vor dem Internet. Wenn man den Katalog ansieht, wird man über Katzenvideos und über private Youtube Uploads nichts finden. Folglich: es gibt keine Ausnahme, also Eingriff, also rechtswidrig.