Erstellt am: 10. 3. 2017 - 14:40 Uhr
FPÖ verliert, Filmpiraten jubeln
Seit gut zehn Jahren berichten die VideojournalistInnen von den Filmpirat*innen über Rechtsextremismus und Rechtspopulismus. Sie arbeiten ehrenamtlich, fahren in ihrer Freizeit zu Demos und Veranstaltungen - vorwiegend in Deutschland, manchmal aber auch in anderen Ländern. Dabei enstehen Reportagen, Beiträge und Dokumentationen, die anschließend online gestellt werden.
Dieser Tage knallen bei den Filmpirat*innen die Sektkorken. Der kleine Verein, dessen Existenz durch eine Klage des FPÖ-Parlamentsklub gefährdet war, hat in letzter Instanz nun gegen die Freiheitlichen gewonnen. Aber beginnen wir von vorn.
Kampf durch die Instanzen
Vor drei Jahren hat das Erfurter Video-Kollektiv Filmpirat*innen bei der Demo zum Akademikerball mitgefilmt und auch den umstrittenen Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. begleitet, der am Akademikerball Landfriedensbruch begangen haben soll. Josef S. bekam in Abwesenheit (Josef S. war zu dieser Zeit in Wien in U-Haft) in seiner Heimatstadt Jena einen Preis für Zivilcourage verliehen. Das Videomaterial der Verleihung stellten die Filmpiraten ins Netz.
Der FPÖ-Youtube-Channel FPÖ-TV verwendete schließlich dieses Material, welches von den Filmpirat*innen zwar unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurde. Die FPÖ hatte sich dabei aber nicht an die Lizenzbedingungen gehalten. Die Filmpirat*innen mahnten die FPÖ deshalb ab.
Dann kam die Retourkutsche der FPÖ: Die fühlte sich nämlich in ihrer freien Meinungsäußerung beschnitten und klagte ihrerseits die Filmpirat*innen. Am Handelsgericht Wien standen sich Kläger und Beklagte im Februar 2016 gegenüber - wir haben berichtet.
Das Urteil ist schließlich zu Gunsten der Filmpirat*innen ausgefallen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der FPÖ-Parlamentsklub mit der Verletzung der CC-Lizenz gegen Urheberrechte verstoßen hatte. Die FPÖ wollte in der Folge das Urteil anfechten und ging in Revision. Der Fall landete bei der nächsten Instanz: beim Obersten Gerichtshof (OGH).
OGH, Filmpiraten / Edit: FM4
Der OGH wies den Antrag der FPÖ auf Revision aber zurück und bestätigte somit rechtskräftig das Urteil des Handelsgerichts, demzufolge die Urheberrechte der Filmpirat*innen durch die FPÖ bzw. den FPÖ Parlamentsklub verletzt wurden.
"Klage beendet, aber Auseinandersetzung nicht"
Bei den Filmpirat*innen freut man sich, dass man sich nun endlich wieder ungestört Filmprojekten widmen kann. Der hohe Streitwert und die Anwaltskosten hatten dem kleinen Verein finanziell sehr zugesetzt. Spenden und Verfahrenshilfe wendeten einen Ruin ab. Wie viel Geld man noch von der FPÖ zurück bekommen werde, sei noch unklar.
Das Video in dem die FPÖ widerrechtlich das Material verwendet, ist allerdings weiterhin auf Youtube zu finden. „Die Klage der FPÖ ist jetzt beendet, jedoch noch nicht die Auseinandersetzung“ erklärt Vorstandsmitglied Jan Smendek. Das weitere Vorgehen werde jetzt innerhalb des Vereines besprochen, erklärt Smendek in einer Presseaussendung. Ob wegen der weiteren Verwendung ein Unterlassungsanspruch gegen die FPÖ gerichtlich durchgesetzt wird, ließ er offen.