Erstellt am: 5. 8. 2016 - 11:35 Uhr
Olympischer Maulkorb
Die Olympischen Spiele in Rio sind eröffnet, und alle müssen aufpassen, was sie im Internet schreiben - jedenfalls wenn es nach dem IOC geht. Das Komitee hat ein strenges Markenschutz-Regime etabliert, das zu einer Welle von teuren Abmahnungen führen könnte. Was steht drin in den mehr als 30 Seiten langen "Spielregeln zum Umgang mit Medien, Werbung und Social Media"?
Exactly 24 hours until the party starts at #Maracaña stadium 🎉 #OpeningCeremony #Rio2016 pic.twitter.com/Zd72YHvuGA
— Rio 2016 (@Rio2016_en) August 4, 2016
Stell dir vor, du arbeitest bei einer Firma, deren Twitter-Feed du betreust. Die Firma ist kein Sponsor der Olympischen Spiele. Jetzt gewinnt eine österreichische Sportlerin, und du schreibst: "Glückwunsch! Die Tirolerin XY holt Gold bei #Rio2016". Diese Meldung ist nach Ansicht des Olympischen Komitees nicht zulässig. In der Broschüre sind nämlich jene "olympischem Ausdrücke und Symbole" aufgelistet, die von "nicht-olympischen Sponsoren" nicht verwendet werden dürfen. Das sind: "Rio2016", "Rio" und "Rio de Janeiro". Das IOC beansprucht quasi das Markenrecht am Namen einer Millionenstadt.
In der Spielregel-Broschüre kommen außerdem noch die Wörter "olympisch", "Olympiade" oder der Slogan "faster, higher, stronger" zu den unzulässigen Begriffen hinzu. Wenn du also beispielsweise eine Gemeindebedienstete in einer steirischen Stadt bist und ein Athlet aus deiner Gemeinde Gold gewinnt, dann darfst du - nach Meinung des IOC - nicht einfach auf Facebook schreiben: "Hurra! Sportler XY hat gerade die olympische Goldmedaille geholt – wir sind so stolz!" Das sei unzulässig, weil das Wort olympisch im Posting vorkommt und, so steht es geschrieben, sich die Gemeinde mit dem Tweet einen Vorteil verschaffen würde. Oooookayyy.... (Ich hoffe die fünf Os sind jetzt eh erlaubt - die olympischen Ringe dürfen Firmen und Gemeinden nämlich auch nicht einfach so posten.)
Das IOC schafft mit seiner Regelbroschüre ein juristisches Minenfeld für Millionen Menschen weltweit – insbesondere in solchen Ländern, wo sich in den letzten Jahren eine regelrechte Abmahn-Industrie gebildet hat. Privatpersonen müssen zwar weniger Bedenken haben als Firmen. Aber: Auch wenn du von einem Privataccount aus irgendwas mit #rio2016 postest und in einer, sagen wir mal, Werbeagentur arbeitest, oder bei einem Limonadehersteller der kein Sponsor der Spiele ist, dann gilt nach Ansicht des IOC die Einschränkung.
Sogar wenn diese Firma der langjährige Sponsor eines Sportlers selbst ist, aber eben kein Sponsor der Olympischen Spiele, gilt das Hashtag-Verbot. Problematisch sind außerdem Fotos mit Medaillen, Fahnen und sonstiger Olympia-Symbolik.
Hält man sich nicht an die Verbote, drohen Abmahnungen - und die sind bekanntlich nicht nur nervig, sondern auch teuer. Vor allem in Deutschland gibt es seit einigen Jahren viele aus Abmahnnungen spezialisierten Anwaltsbüros, die ihren Briefen üblichweise Rechnung beilegen, die man bezahlen soll, damit man nicht vor Gericht gezerrt wird.
Nachzulesen sind die komplizerten Regeln hier.