Erstellt am: 14. 12. 2015 - 16:53 Uhr
Vorschlag zur Asylrechtsnovelle
Wegen dem anhaltenden Flüchtlingszustrom nach Österreich hat die Regierung beschlossen, das Asylgesetz - wieder einmal - zu reformieren. Ein Vorschlag wurde in die Begutachtung geschickt, der dann rückwirkend per 15. November gelten soll werden. Die Novelle sieht unter anderem Asyl auf Zeit und einen erschwerten Familiennachzug vor.
Am 30. November hat die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf geendet. Die meisten Begutachtungen sind negativ ausgefallen. So haben zum Beispiel der Rechnungshof und die Rechtsanwaltskammer vor einem exorbitanten Verwaltungsaufwand beim Asyl auf Zeit gewarnt. Auch die Wiener Landesregierung spricht von einer Verdoppelung der Bürokratie.
Auch das UNHCR, das UNO-Flüchtlingshochkommisariat kritisiert Asyl auf Zeit: die Integration von Flüchtlingen werde dadurch verhindert, es gebe Rechtsunsicherheit bei Mietverträgen und Arbeitsverhältnissen.
Einverstanden sind mit der Novelle das Land Niederösterreich und der österreichische Seniorenrat.
APA/ERWIN SCHERIAU
Auswirkungen auf Frauen und Kinder
Auch der Österreichische Frauenring hat sich mit einem Statement zu Wort gemeldet und weist vor allem auf die negativen Auswirkungen der Verschärfung auf flüchtende Frauen hin.
"Oft begeben sich die Männer auf die gefährlichen Fluchtrouten, auch deswegen, weil es immer schwieriger wird, legal als Flüchtling nach Europa zu kommen. Die holen dann, wenn sie anerkannt sind, die Familie nach", sagt Sonja Ablinger, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.
Der Vorschlag sieht vor, dass anerkannte Flüchtlinge ihre Familie nur innerhalb von 3 Monaten nachholen können. Tun sie das später, müssten sie ein hohes Einkommen, einen Wohnsitz usw. vorweisen. Das geht auf die Kosten der Sicherheit von Frauen und Kindern: "Wir befürchten, dass sich dann noch häufiger ganze Familien auf die gefährlichen Fluchtrouten nach Europa begeben."
Zum Beispiel die Syrerin Hanan: Sie ist mit ihren drei Kindern über die Balkanroute geflüchtet. Die behinderte Tochter wurde dabei von ihrem Sohn teilweise getragen. Der Vater, der zu alt und krank für die Reise ist, ist in Syrien zurückgeblieben. "Es ist schwer für Frauen, wenn sie alleine sind. Und es kostet sehr viel Geld", sagt sie. Die Zustände in den Flüchtlingscamps, auch die in Österreich, sind der Familie besonders negativ in Erinnerung, erzählt ihr Sohn Ayham: "Das Bad war öffentlich. Es gab nur eine sehr kurze Zeit, wo Frauen sich duschen konnten, wo das Bad für sie bewacht wurde."
APA/HELMUT FOHRINGER
Das sind auch Punkte, die dem Frauenring in der Asylnovelle fehlen: dass eine adäquate Unterbringung für Frauen gewährleistet wird, dass Frauen im Asylprozess immer von Frauen befragt werden und dass frauenspezifische Fluchtgründe anerkannt werden: "Frauen flüchten natürlich genauso wie Männer vor Krieg, Verfolgung und Armut", sagt Sonja Ablinger. "Bei Frauen kommen aber noch andere Gründe dazu, wie sexuelle Folter, Genitalverstümmelung oder Bildungsverbot für Frauen". Solche Fluchtgründe können als Kriterium "Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe" zu den Asylgründen angerechnet werden. Es ist aber kein eigenes Kriterium wie politische Überzeugung, Religion o.ä. und wird seltener als Asylgrund anerkannt.
Kundgebungen gegen Verschärfungen
Mehrere Initiativen machen in dieser Woche mit Kundgebungen gegen die Verschärfung des Asylrechts mobil. Die Asylrechtsnovelle liegt derzeit beim Innenausschuss im Parlament. Ob die Punkte, die in den Begutachtungen beanstandet wurden, bis zur Beschlussfassung noch geändert werden, war bis Redaktionsschluss nicht zu erfahren.