Erstellt am: 3. 7. 2015 - 10:27 Uhr
Work It Baby
Glühende Hitze und trotzdem im Büro: das kann, muss aber nicht mühsam sein – wenn der Ferienjob neue Perspektiven, die langersehnte Fernreise im Anschluss oder gar beides ermöglicht. Um dem Job auf Zeit ungestört nachzugehen, haben wir eine überblicksweise Checkliste zusammengestellt, die häufige Stolpersteine benennt.
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Numbers And Figures
- Es gibt keine Verpflichtung, Arbeitsverträge schriftlich festzuhalten. Wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat dauert, muss allerdings ein Dienstzettel ausgestellt werden, der wichtige Eckdaten wie die wöchentliche Arbeitszeit und das Gehalt ausweist (mehr dazu hier).
- Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen bedeutet wenig Aufwand und empfiehlt sich, weil es im Streitfall viel wert sein kann. Anfang, Ende, Pausen und Tätigkeiten sollten enthalten sein. Die Arbeiterkammer bietet eine einfache Möglichkeit zum Mitschreiben.
- Auch wer nur befristet für ein paar Wochen oder Monate tätig ist, hat gesetzlichen Urlaubsanspruch und je nach geltendem Kollektivvertrag auch auf anteilige Sonderzahlungen, "Urlaubs- und Weihnachtsgeld". Es lohnt sich, den jeweils geltenden Kollektivvertrag (hier oder hier) durchzusehen. Betätigt man sich in einer Branche, für die kein Kollektivvertrag zwischen Arbeitgebern und -nehmern abgeschlossen wurde (z.B. Bootsvermietung), ist es umso wichtiger, die Entgeltfrage im Vorhinein zu klären. Wie viel netto vom Gehalt bleibt, zeigen die Brutto-Netto-Rechner von Finanzministerium und Arbeiterkammer an.
- Versicherung: Mit Dienstantritt muss der/die FerialjobberIn "angemeldet" werden, die An- und später die Abmeldung ergehen an den/die ArbeitnehmerIn. Wessen Verdienst die "Geringfügigkeitsgrenze" (heuer 405,98 Euro) überschreitet, ist Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosen- und damit "vollversichert".
- Geld zurück! Wer über das ganze Jahr gezählt weniger als 11.000 Euro verdient hat, kann sich die vom Unternehmen bereits abgeführte Lohnsteuer im Nachhinein über die ArbeitnehmerInnen-Veranlagung ("Lohnsteuerausgleich") zurückholen. Anleitung und geltende Bestimmungen dazu gibt es hier.
- Achtung bei freien Dienstverträgen: Etwa im Marketing- und Kommunikationsbereich (z.B. Fundraising) weit verbreitet, aber mit Nachteilen verbunden, weil z.B. keine kollektivvertraglichen Vorschriften für den Mindestlohn gelten. Die wesentlichen Merkmale und Bestimmungen zu Steuer, Versicherung und Arbeitsbedingungen sind hier und hier zusammengestellt.
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Im Ernstfall
Gibt es Probleme mit dem Vertrag (oft werden FerienjobberInnen als PraktikantInnen beschäftigt, um "Geld zu sparen"), bei der Abrechnung oder Streit wegen Überstunden (Achtung: für alle unter 18 sind Überstunden verboten!), ist es sinnvoll, bei der Arbeiterkammer des jeweiligen Bundeslandes um Rat zu fragen. Tipps und Hilfe bieten auch die zuständigen Gewerkschaften und die Jugendinfos.