Erstellt am: 22. 7. 2014 - 17:24 Uhr
Schuldspruch für #JosefS
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Der Fall Josef S.
Seit den Protesten gegen den Akademikerball Ende Jänner sitzt ein 23-jähriger Deutscher in Wien in U-Haft. Nun wird ihm der Prozess gemacht.
Straftatbestand Landfriedensbruch
Gegen 500 TeilnehmerInnen an der Demo gegen den Wiener Akademikerball wird wegen Landfriedensbruch ermittelt.
Dem deutschen Studenten wurde vorgeworfen, als Rädelsführer bei der Demo gegen den Wiener Akademikerball im Jänner dieses Jahres gewalttätig gegen die Polizei gewesen zu sein. Josef S. wurde wegen Landfriedensbruch, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung verurteilt. In der Urteilsbegründung stützte sich Richter Thomas Spreitzer vor allem auf die Aussage eines Belastungszeugen, eines Zivilpolizisten. Dass Josef S. bei der Demo "bloß mitgegangen sei", sei unglaubwürdig, "so naiv san´s net", meinte der Richter. Der umstrittene Paragraf 274, Landfriedensbruch, sei als Gesetz "vorhanden und anzuwenden", so Spreitzer weiter. Der Senat geht nicht davon aus, dass Josef S. der Rädelsführer der Gewalt bei der Anti-Akademikerball-Demo war.
APA/GEORG HOCHMUTH
Da Josef S. knapp sechs Monate in U-Haft war und diese Zeit der Strafe anzurechnen ist, kam er nach der Verhandlung frei. Unterdessen zeigte sich die Mutter von Josef S. schockiert über das Urteil. Aber sie habe mit dem Ausgang gerechnet, da die Justiz nie ihre Meinung in dem Prozess geändert habe. Josef S. sei von Anfang an für schuldig erklärt worden, meint sie. Der Höhepunkt sei gewesen, dass ihr Sohn als Terrorist bezeichnet worden sei. Im Interview mit Paul Pant fordert sie eine Entschuldigung des Staatsanwalts.
Der Vater von Josef S. freut sich, seinen Sohn wieder in die Arme nehmen zu können. Er hält Josef S. weiterhin für unschuldig und glaubt, dass das Urteil einen Kompromiss des Gerichts darstelle.
Die Schwester von Josef S. kritisiert, dass beim letzten Verhandlungstag eins zu eins das vorgelesen worden sei, was schon immer in der Anklageschrift gestanden sei. Die Argumente der Verteidigung hätten wenig Beachtung gefunden.
Der Verteidiger von Josef S., Clemens Lahner, will sich jetzt drei Tage lang mit seinem Mandanten besprechen und dann entscheiden, ob er Rechtsmittel einlegt. Die Begründung des Richters kann Lahner verstehen, die Meinung des Richters teilt er aber nicht, da sich das Urteil nur auf einen Belastungszeugen berufe.