Erstellt am: 10. 6. 2013 - 19:01 Uhr
Tierschutz-Prozess: Freisprüche aufgehoben
Vor zwei Jahren ging der "Tierschützer-Prozess" in Wiener Neustadt zu Ende. Mit Freisprüchen für alle 13 Angeklagten in allen Anklagepunkten.
Der Prozess war von Anfang an höchst umstritten, war er doch der erste, in dem der sogenannte "Mafia-Paragraph" (278a StGB, Beteiligung an einer kriminellen Organisation) zur Anwendung kam. Der stand vor allem wegen der daraus abgeleiteten Ermittlungsmethoden in der Kritik. Die Angeklagten wurden bei den Ermittlungen in einem bis dahin nicht gekannten Ausmaß überwacht. Nicht zuletzt eine verdeckte Ermittlerin, die zwar über die ganze Zeit hinweg als Teil der Tierschutz-Gruppe agierte, allerdings wenig bis nichts vor Gericht verwertbares herausfand, brachte die Staatsanwaltschaft im Prozess in Erklärungsnot.
Nach den Freisprüchen machten vor allem die völlig ruinierten Existenzen der Angeklagten betroffen. Untersuchungshaft, Medienberichte und die immense Höhe der aufgelaufenen Gerichtskosten hatten ihnen - Freispruch hin oder her - stark zugesetzt.
APA / ANDREAS PESSENLEHNER
- Maria Motter über "Der Prozess" (November 2011)
Dokumentiert wurden der Prozess und sein Ausgang in Igor G. Hauzenbergers Dokumentation "Der Prozess". Im Moment ist der Film auch in der ORF TVTHEK zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft hat nach den Freisprüchen teilweise Berufung eingelegt und bei fünf der Angeklagten auf einen neuen Prozess bestanden. Heute hat das Oberlandesgericht Wien diesen Berufungen statt gegeben. Damit beginnt der Prozess für diese fünf von vorne. Vorgeworfen wird ihnen die Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen (2006 bis 2008), Zerstörung von Werbetafeln und von Fensterscheiben im Oktober 2006 (Sachbeschädigung), das Aufbrechen eines Schweinestalls im März 2008, wobei ca. 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige dabei verendet seien (Sachbeschädigung und Tierquälerei) sowie Gewaltanwendung zur Verhinderung einer Festnahme im März 2007 (Widerstand gegen die Staatsgewalt).
Martin Balluch, der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, ist selbst nicht unter den fünf Wieder-Angeklagten. Er hält die heutige Entscheidung in einer steren Reaktion allerdings für "demokratiergefährdend".
Heute, 11. Juni in FM4 Connected
Wir werden uns heute in FM4 Connected (15-19 Uhr) den aufgehobenen Freisprüchen widmen und versuchen im Interview mit Martin Balluch herauszufinden, was sie für die Arbeit und die Kampagnen anderer NGOs bedeuten.