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Irmi Wutscher

Gesellschaftspolitik und Gleichstellung. All Genders welcome.

31. 1. 2013 - 14:43

Das neue "Radler"-Paket

Begegnungszonen, Strafen fürs Handy-Telefonieren und Aufweichung der Radwegbenützungspflicht.

Bei den fast schon frühlingshaften Temperaturen draußen bekommt man ja schon wieder Lust aufs Fahrradfahren! Noch sind nicht so viele zu sehen, aber insgesamt gibt es immer mehr RadlerInnen auf Österreichs Straßen. Darauf nehmen jetzt auch die gesetzlichen Bestimmungen, genauer die Straßenverkehrsordnung Rücksicht.

Ich hab mich hier schon mal über zu wenig Rechte von RadfahrerInnen aufgeregt..

Denn immerhin stammt die StVO aus dem Jahr 1960, wo noch die Motorisierung im Vordergrund stand. Jetzt soll sich das ändern und vermehrt auch die so genannten schwächeren VerlehrsteilnehmerInnen bedacht werden. Heute wurde im Parlament also eine Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die viele neue Rechte und auch ein paar Pflichten enthält.

Begegnungszonen und Fahrradstraße

Erstmals gibt es in Österreich gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Verkehrsfläche für Autos, Fahrräder und FußgängerInnen. Die heißt dann Begegnungszone. Armin Kaltenegger, Experte für Recht und Normen beim Kuratorium für Verkehrssicherheit, erklärt: "Dort dürfen alle hineinfahren, sie müssen das nur ein wenig langsamer tun und mehr aufeinander Rücksicht nehmen."

So eine Begegnungszone ist zum Beispiel ideal für Stadtzentren. Armin Kaltenegger kann sich auch vorstellen, dass bestehende Wohnstraßen in solche Begegnungszonen umgewandelt werden. Dass es Probleme bei der Einführung geben wird, glaubt der Verkehrsexperte nicht, denn bei den ersten Test-Phasen habe es nur gute Ergebnisse gegeben: "Weniger Konflikte und dadurch weniger Unfälle", sagt Kaltenegger.

dpa

Die Begegnungszone ist übrigens nicht das gleiche, wie die oft geforderten shared spaces. Die bezeichnet Kaltenegger als "Ideologie, ein Motiv oder eine Vision, wo man sagt: Alle Verkehrsteilnehmer haben die gleichen Rechte und es gibt keine Regeln mehr." Das hält der Verkehrsexperte für eine Utopie, die jetzt geschaffene Begegnungszone sei die realisierbare Form des shared space. Allerdings wird die wohl nicht auf große Flächen angewendet werden, wie z.B. die ganze Innenstadt Salzburgs, sondern eher auf einzelne definierte Straßenzüge.

Als Alternative zu dieser Begegnungszone gibt es noch die Fahrradstraße, wie Maria Vassilakou sie zuletzt für Wien gefordert hat: Straßen auf denen nur FußgängerInnen und Fahrräder unterwegs sein dürfen und die Autos allenfalls queren. Ursprünglich haben die beiden Konzepte in Konkurrenz miteinander gestanden, sagt Kaltenegger, im Laufe der Verhandlungen haben man festgestellt, das beides realisierbar sei.

Der Radweg muss nicht benutzt werden

Radweg-Verkehrzeichen

wien.gv.at

Siehst du dieses Verkehrszeichen in eckig, darfst du auch die Straße benutzen!

Eine weitere Neuerung in der Straßenverkehrsordnung: Die bisherige Radwegsbenützungspflicht fällt - allerdings nicht überall. In Zukunft können die Gemeinden entscheiden, auf welchen Radwegen sie die Benützungspflicht aufweichen. "Das werden sie in der Regeln dort machen, wo sehr viel Radverkehr auf einem Radweg ist oder es unübersichtliche Stellen gibt, wo schnellere Radfahrer langsamere Radfahrer oder Fußgänger eventuell gefährden könnten."

Diese Aufhebung wird auch gekennzeichnet, dafür gibt es dann ein eigenes Verkehrszeichen: wenn statt dem runden, blau-weißen Radwegzeichen ein eckiges hängt, heißt das: hier kann ich statt dem Radweg auch die Straße benutzen.

Verbote und Pflichten

Gleiches Recht für alle?
Rainer Springenschmid darüber, ob man RadfahrerInnen und AutofahrerInnen in einen Topf werfen kann.

Weil auch auf die Angleichung von Rechten und Pflichten zwischen Rad- und Autofahrern geachtet wurde, gibt es jetzt auch ein Handyverbot für RadfahrerInnen. Dazu Armin Kaltenegger: "Diese Bestimmung wurde dem Autoverkehr nachgebildet, dort ist es ja auch verboten."
Aus dieser Gleichbehandlung resultiert dann die etwas skurrile Formulierung, dass "Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung" beim Fahrradfahren verboten ist. Wird man erwischt, muss man 50 Euro Strafe zahlen.

APA

In einem Punkt wurden RadlerInnen und AutofahrerInnen übrigens noch nicht gleichgestellt, kritisiert Armin Kaltenegger, nämlich beim Alkoholverbot. Dieses liegt mit 0,8 Promille noch immer über dem Limit der AutofahrerInnen (0,5 Promille). Das Kuratorium für Verkehrssicherheit wird weiterhin fordern: "Ein einheitliches Alkohollimit für alle Fahrzeuglenker."