Standort: fm4.ORF.at / Meldung: "Meine Vorratsdaten"

Julia Gindl

Über das sogenannte Internet, von dem man immer in der Zeitung liest.

21. 1. 2013 - 17:24

Meine Vorratsdaten

Wie sehen sie aus, diese Vorratsdaten? Ein Selbstversuch zum Recht auf Daten-Auskunft im Paragraphendschungel.

Einschreiben steht auf dem rotweißroten Aufkleber auf dem Brief meines Telefonanbieters, den ich voller Vorfreude von der Post abhole. Wie sehen sie aus, diese Vorratsdaten? Meine Kommunikation aufgeschlüsselt in Zahlentabellen? Ich bin gespannt, wie die Unmengen an Datensätzen aussehen, die über mich gespeichert werden, ob es Gigyabyte oder Terabyte sind, wie sie aufbereitet werden und was sich aus ihnen herauslesen lässt.

Der Einschreiben-Aufkleber wirkt vielversprechend. Erwartet mich eine Auflistung, wessen Anrufe ich meistens wegdrücke, welcher Nummer ich nachts viele SMS geschrieben habe oder wo ich mich beim Telefonieren oft aufhalte?

Im Frühling 2012 habe ich den Musterbrief der österreichischen Gesellschaft für Datenschutz Arge Daten mit Daten wie Geburtsdatum und Kundennummer ergänzt und das formelle Ersuchen um Auskunft von meinen Vorratsdaten gemäß §26 Datenschutzgesetz (DSG) im Frühling 2012 an meine Provider UPC und A1 gesendet.

"Weiters ersuche ich Sie gemäß den §§1 und 26 DSG 2000 ausdrücklich um die Beauskunftung sämtlicher Vorratsdaten die aufgrund des §102 TKGa 2003 zu meiner Person gespeichert sind."

Frau telefoniert, im Hintergrund grüne Serveranlage

APA / HANS KLAUS TECHT

Anspruch auf die Auskunft von Vorratsdaten haben Gericht und Staatsanwalt, wenn es um die Aufklärung von Straftaten geht. Aber auch Bürger und Bürgerinnen selbst haben - laut Datenschutzgesetz - das Recht auf Auskunft, welche Daten über ihn/sie gespeichert werden.

Meine Vorfreude währt nicht lange. Die Antwort-Kuverts von A1 und UPC auf mein Auskunftsersuchen wirken beide etwas dünn, um meine Kommunikationsdaten von sechs Monaten zu enthalten. Und wirklich: die Schreiben beider Anbieter sind enttäuschend - keine Vorratsdaten, nur Paragraphen.

Der Mobilfunkanbieter A1 informiert mich auf fünf Seiten sehr freundlich und ausführlich über das Speichern von Stammdaten, Verkehrsdaten, Standortdaten und Inhaltsdaten und welche Informationen zu meinem Vertrag bekannt sind. Weder eine Auflistung meiner Einzelgesprächsnachweise, noch die Anzahl von versendeten SMS, jede Monatsabrechnung ist aufschlussreicher. Auf Seite fünf teilt mir A1 schließlich mit:

"Auskunft wird ausschließlich der Staatsanwaltschaft gemäß §102b TKG 2003 erteilt. Mangels gesetzlicher Grundlage bedauern wir mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen keine Auskunft zu Vorratsdaten erteilen dürfen."

Eine irreführende Antwort, findet Hans Zeger von der Arge Daten, dem ich die Schreiben der Provider vorlege, denn A1 kann verpflichtet werden, die Daten auszuwerten. Die Antwort vom Internetanbieter UPC fällt ähnlich aus. Wie schon A1 informiert mich UPC über meine Kundendaten, über Verkehrsdaten und erklärt mir, dass der Telekabelanbieter seit 1. April 2012 gesetzlich dazu verpflichtet ist, Daten entsprechend den Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zu speichern und schreibt:

Nach einer Verfassungsklage vergangenes Jahr hat mittlerweile auch der österreichische Verfassungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.

"Vorratsdaten unterliegen höchsten Sicherheitsanforderungen und dürfen ausschließlich für Zwecke der Beauskunftung an Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsbehörden gespeichert werden. Die Beauskunftung von Vorratsdaten kann nicht im Rahmen einer Auskunft nach §26 DSG erfolgen, da es sich hier um die Daten der Strafrechtspflege handelt und UPC auf diese Daten zum Zweck der Durchführung einer Beauskunftung gem. §26 DSG nicht zugreifen darf."

Netzwerkkabel eines Computers zur Vorratsdatenspeicherung

APA / Christian Charisius

Für Hans Zeger ist das eine falsche Auskunft, denn die Beauskunftung nach österreichischem Datenschutzgesetz ist ein gesetzlicher Anspruch, der immer automatisch gilt. Zeger vergleicht das Recht auf Datenauskunft mit dem Gewährleistungsanspruch: "Das Verweigern der Datenauskunft ist das Gleiche, wie wenn die Gewährleistung bei einem PKW nicht gilt, weil in der Straßenverkehrsordnung nichts darüber steht. Die Gewährleistung gilt, weil es im Konsumentenschutz geregelt ist. Das ist eine allgemeinere übergeordnete Norm, die ich im Einzelfall ausdrücklich ausschließen kann."

Das Recht auf Auskunft ist also nur dann eingeschränkt, wenn die Einschränkung explizit festgeschrieben ist, so Hans Zeger, aber das ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht der Fall.

Für Hans Zeger von der Arge Daten üben die Provider mit dem Verweigern der Datenauskunft hinhaltenden Widerstand aus. Die Provider möchten wohl vermeiden, so Zeger, dass viele Personen Anfragen stellen und möglicherweise Aufzeichnungen sichtbar werden, die weit über das Vorstellungsvermögen der Bürger und Bürgerinnen hinausgehen, was über sie bei Telekommunikationsanbietern gespeichert wird.

Beide Anbieter besänftigen mich also mit:

"Wir hoffen, Ihnen sämtliche Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben!"

Zufrieden bin ich nicht. Der nächste Schritt ist jetzt eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzkommission, die sechs Monate Zeit für eine Entscheidung hat. Mein Paragraphen-Brief an die Datenschutzkommission ist bereits in Arbeit.
Wer sein Glück selbst versuchen möchte: Einen Musterbrief zum Auskunftsansuchen von Daten findet ihr auf der Webseite der Arge Daten.