Erstellt am: 5. 12. 2012 - 17:46 Uhr
"Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich"
In Artikel sieben der Österreichischen Bundesverfassung steht: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. […] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Wie wird das in der Realität umgesetzt?
Diskriminierungsverbot
Die konkreten Ausführungen zum Bundesverfassungsgesetz finden sich im "Behindertengleichstellungsgesetz". Darin steht, dass Menschen mit Behinderung nicht unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden dürfen. Der Diskriminierungsschutz gilt dabei auch für Lebenspartner und nahe Angehörige, die Menschen mit Behinderungen betreuen. Das ist notwendig, weil die Praxis zeigt, dass zum Beispiel Eltern von Kindern mit Behinderung es schwerer haben eine Mietwohnung zu finden. Es gibt sogar Fälle, wo die Ablehnung der WohnungseigentümerInnen ausdrücklich mit der Behinderung des Kindes argumentiert wurde.
Behinderungen am Arbeitsmarkt
Solange Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen erfahren, hat der Gesetzgeber Maßnahmen verankert, dass Menschen mit Behinderung gefördert werden. Im Gesetz wird klargestellt, dass solche Förderungen keinesfalls als Diskriminierungen im Sinne dieses Bundesgesetzes gewertet werden können. Das betrifft vor allem den Arbeitsmarkt.
Betriebe mit mehr als 25 MitarbeiterInnen sind in Österreich verpflichtet, pro 25 MitarbeiterInnen mindestens einen Menschen mit Behinderung einzustellen. ArbeitgeberInnen, die das nicht machen, müssen eine Ausgleichstaxe zahlen. Diese liegt zwischen 226 Euro und 336 Euro pro Monat für jede nicht besetzte Pflichtstelle. Derzeit erfüllen aber nur rund 4000 von rund 17.000 Betrieben diese Pflicht.
Insgesamt gibt es rund 100.000 Pflicht-Stellen in ganz Österreich, allerdings sind nur knapp zwei Drittel davon auch wirklich besetzt: Rund 34.000 vorgeschriebene Jobs sind nicht vergeben. Stattdessen zahlen die Firmen offenbar lieber die Ausgleichstaxe, in Summe waren das im Jahr 2011 fast 120 Millionen Euro Straf-Zahlungen. Gleichzeitig liegen auch die Arbeitslosenquoten von Menschen mit Behinderung in allen Bundesländern über den jeweiligen Arbeitslosenraten.
Clemens Fantur / FM4
Barrierefreiheit und ein "Nationaler Aktionsplan"
Bis 2015 sollten eigentlich alle öffentlichen Einrichtungen und Gebäude barrierefrei umgebaut werden. Da die Pläne nicht eingehalten werden und wegen Sparmaßnahmen sind die Übergangsfristen aber von Sozialminister Rudolf Hundstorfer bis Anfang 2020 verlängert worden. Nur kleinere Arbeiten mit Kosten von weniger als 10.000 Euro müssen bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
Im Juli 2012 hat die Bundesregierung den sogenannten Nationalen Aktionsplan (NAP) für Menschen mit Behinderung beschlossen. Darin ist eine Selbstverpflichtung enthalten, die eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Eine Forderung, die schon lange gestellt wurde. Allerdings wurde im Zuge des Beschlusses kritisiert, dass kein Geld für die Umsetzung zur Verfügung stünde.
Behindertenanwalt Erwin Buchinger kritisierte etwa in Ö1, dass der Aktionsplan einen "verwaschenen Charakter in vielen Bereichen" habe und das größte Manko sei, dass kein Geld in die Hand genommen werde, um die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Der ehemalige Sozialminister forderte "50 bis 100 Millionen Euro" dafür.
Paradigmenwechsel
Das Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes ist, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in der Gesellschaft leben können. Damit ist gesetzlich der Paradigmenwechsel verankert worden, den Behindertenorganisationen lange gefordert haben: Inklusion und Selbstbestimmung, statt Exklusion. Das zeigt sich zum Beispiel in der Integration von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen, statt in Sonderschulen. Diese Maßnahme ist auch in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert.
Nils Muiznieks, der Menschenrechtskommissar des Europarats, hat im Juni 2012 Österreich besucht und sich die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen angesehen. Dabei hat er die rasche Unterzeichnung der UN‐Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das dazugehörige Protokoll begrüßt.
Allerdings kritisierte er dabei aber auch, dass es eine Diskrepanz zwischen den offiziellen Berichten aus Österreich gebe und der Wahrnehmung von Behindertenorganisationen. „Während 50 Prozent der Kinder mit Behinderungen schon Regelschulen besuchen, berichten nichtstaatliche Organisationen, dass die Zahl der Kinder mit Behinderungen, die Sonderschulen besuchen, zu steigen scheint“, sagte Muiznieks.
Außerdem kritisierte der EU-Kommissar, dass es an rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Unterstützung von behinderten Kindern mangele. Dies eröffnet den Behörden einen zu großen Ermessensspielraum. Muiznieks forderte deswegen, dass bestehende Gesetzeslücken geschlossen werden müssen.
FM4 für Licht ins Dunkel 2012
Wir unterstützen bei FM4 dieses Jahr das Projekt Media and More, das Menschen mit Behinderung eine Tagesstruktur zur Verfügung stellt, wo sie den Umgang mit Elektronischen Medien erlernen können.