Erstellt am: 14. 7. 2012 - 18:10 Uhr
Zwei Bier, wenn überhaupt
Ob und wie viel Alkohol Jugendliche in Österreich trinken dürfen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Im oberösterreichischen Jugendschutz-Gesetz heißt es momentan, dass "der übermäßige Alkoholkonsum für 16- bis 18-Jährige verboten ist".
Das lässt viel Interpretationsspielraum und wenn es nach dem Landeshauptmannstellvertreter der SPÖ, Josef Ackerl, geht, soll damit jetzt Schluss sein. Er will eine 0,5-Promille-Grenze für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren. Und je nach Gewicht, Geschlecht, Größe und Alter hat man zum Beispiel nach zwei großen Bieren die 0,5-Promille-Grenze schon überschritten.
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Kein einheitlicher Jugendschutz in Österreich
In Oberösterreich wird schon seit vielen Jahren über ein Alkohollimit für Jugendliche nachgedacht und nachdem kein einheitliches Jugendschutzgesetz für ganz Österreich in Sicht ist, will Josef Ackerl eine Grenze bei 0,5 Promille ziehen. Die Idee, strengere Kontrollen einzuführen, stammt laut Ackerl von der Polizei, die diese künftig auch durchführen soll.
Polizei auf Kuschelkurs
Doch mittlerweile zeigt sich die Polizei von der Idee nicht mehr so begeistert. In einem Interview mit den OÖ-Nachrichten befürchtet der Landespolizeikommandant Andreas Pilsl, dass durch Alkotests bei jungen Nachtschwärmern das gute Verhältnis zwischen Polizei und Jugendlichen beeinträchtigt werden kann.
Josef Ackerl begrüßt diesen Kuschelkurs nicht unbedingt: "Ich halte das auch für ein Unterlaufen des Gesetzgebers und der Verwaltung, denn wir sind zuständig dafür, was zu tun ist und die Polizei ist ja nur ausführendes Organ und kann nicht selbst bestimmen, ob es sie freut oder nicht".
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Ähnlich wie im Straßenverkehr sollen Polizisten künftig mit Alkomaten die Jugendlichen unangekündigt und stichprobenartig überprüfen, allerdings nicht in den Lokalen und Discos selbst, sondern außerhalb.
"Es ist absolut nicht geplant, Massenverfolgungen oder Razzien durchzuführen. Es geht wirklich darum, Jugendschutz zu betreiben, und das heißt dann auch, den Willen zu haben, mit den Leuten zu reden und nicht zu strafen", beteuert Josef Ackerl im Interview.
Strafen
Wenn Jugendliche zum ersten Mal mit über 0,5 Promille im Blut auffallen, sollen sie zu einem Präventions-Gespräch in eine Beratungseinrichtung geschickt werden. Doch wenn Abmahnungen nichts nützen und sie wiederholt das Limit überschreiten, wird es Mandats- oder Verwaltungsstrafen über die Bezirkshauptmannschaft geben. Das heißt, dann muss gezahlt werden!
Kritik von der JVP
Doch nicht nur in der Polizei wurde Kritik laut, sondern auch in Jugendorganisationen wie der Sozialistischen Jugend und der Jungen ÖVP. Helene Kirchmayer ist die JVP-Landesobfrau in Oberösterreich:
"Man kriminalisiert die Jugendlichen, weil wir haben jetzt schon ein sehr strenges Jugendschutzgesetz, das man sehr gut exekutieren kann. Aus meiner Sicht ist es ganz wichtig auf Prävention im Rahmen von Workshops zu setzen. Aber ich glaube nicht, dass man mit einer 0,5-Promille-Grenze eine Lösung findet. In anderen Bereichen wird den Jugendlichen schon sehr viel Verantwortung übertragen - ab 16 darf man wählen, ab 17 darf man Autofahren, und hier wird ihnen diese Verantwortung wieder abgesprochen".
Den Vergleich mit der Wahlerlaubnis ab 16 lässt Josef Ackerl nicht gelten und er will auch niemanden kriminalisieren. Er sieht die neue Regelung als Präventiv-Maßnahme, um die Gesundheit der Jugend zu schützen und um etwaige Unfälle, Schlägereien usw. zu verhindern.
In Oberösterreich wird in den Sommermonaten weiter über die 0,5-Promille-Grenze diskutiert. Der Vorschlag von Josef Ackerl hat jedenfalls viele Diskussionen um die Thematik Jugend und Alkohol angestoßen. Im Herbst wird sich zeigen, ob seine Idee der 0,5-Promille-Grenze für Jugendliche tatsächlich kommt. Dann wird im Unterausschuss des Landtags über das Gesetz abgestimmt.
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