Erstellt am: 2. 6. 2012 - 14:40 Uhr
Aus für Anti-Atomkraft-Bürgerinitiative
Gestern hätte "Meine Stimme gegen Atomkraft" starten sollen, das erste EU-weite Volksbegehren für den Atomausstieg, die von Global 2000 und weiteren Partnerorganisationen in 12 Ländern organisiert wird. Hätte. Denn die EU-Kommission hat einer Registrierung der Initiative nicht zugestimmt - zumindest vorerst. Was ist passiert?
Details zu "Meine Stimme gegen Atomkraft"
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Die wichtigsten Forderungen der Bürgerinitiative sind, die 62 Reaktoren, die die Umweltschutzorganisationen für potenziell gefährlich halten und als sogenannte "Risiko-Reaktoren" bezeichnen, sofort abzuschalten. Außerdem sollen verpflichtende Stilllegungspläne für alle übrigen Atomkraftwerke in der EU bis 2015 ausgearbeitet werden. In 30 bis 40 Jahren sollte die EU gänzlich auf die Atomstrom-Produktion verzichten und ihren Bedarf mit erneuerbaren Energien decken.

Global 2000
Eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen EU-Ländern wären notwendig, um die EU-Kommission zu einer Entscheidung zu drängen. Ein Jahr lang hätten die 27 Mitgliedsstaaten Zeit für die Unterschriften. Die Forderungen eines erfolgreichen Volksbegehrens werden nicht automatisch zum Gesetz. Die EU-Kommission muss allerdings genau begründen, wenn sie ein Volksbegehren ablehnt.
Vorm Start gescheitert
Doch die Initiative ist bereits zu Fall gekommen, noch bevor sie Anlauf genommen hat. Schuld daran ist die Bürokratie. Denn vor der Durchführung eines Volksbegehrens muss der Antrag von der EU-Kommission geprüft und für ok befunden werden. Und da ist die "Europäische Bürgerinitiative", wie das Volksbegehren offiziell heißt, durchgefallen.
Die Aktivistinnen und Aktivisten wundern sich: Will die EU-Kommission ihnen jetzt auch noch vorschreiben, wogegen sie protestieren dürfen? Jein. Denn ein Volksbegehren richtet sich an die EU-Kommission. Und die sieht sich für drei der neun Anti-Atom-Forderungen nicht zuständig, sie sei schlicht und einfach die falsche Adresse für so einen Protest. Eine EU-Bürgerinitiative dürfe laut EU-Verordnung Nummer 211/2011 nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, so heißt das dann auf Beamtendeutsch. Und an dieser Hürde ist die Anti-Atom-Initiative nun vorerst gescheitert.

FM4 / Alex Wagner
Klaus Kastenhofer von Global 2000 will sich aber vom Nicht-Start des von ihm unterstützten Volksbegehrens nicht unterkriegen lassen. In FM4 Connected erklärt er, welche weiteren Schritte eingeleitet werden, damit die EU-weite Anti-Atom-Initiative eventuell doch noch starten kann.
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