Erstellt am: 3. 2. 2012 - 16:41 Uhr
Musik/Praxis: Besser ein eigenes Label betreiben?
Für den Fall, dass ich kein geeignetes Label finde, um meine Musik zu veröffentlichen, oder wenn ich das lieber selbst in die Hand nehmen möchte, kann ich natürlich auch mein eigenes Label gründen. Das hat schon Vorteile: Man muss einerseits keinerlei Rechte abgeben, die Verkaufserlöse nicht teilen und niemand redet einem in künstlerischen Entscheidungen drein.
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Allerdings muss man dafür alleine das wirtschaftliche Risiko tragen und es kommt einiges an Arbeit auf einen zu. Man muss wichtige Kontakte (zu Medien, Veranstaltern, Vertrieben etc.) erst herstellen und einiges an Mühe und Zeit (z.B. für Promotion und Administration) investieren.
Gute Labels verfügen über solche Kontakte und haben bereits einen Markennamen etabliert.
Außerdem sollte man sich schon im Vorhinein überlegen, was man dann mit den Tonträgern machen möchte, vor allem, wenn man keine allzu großen Lagerräume sein Eigen nennt.

www.flickr.com/jemstone
Und auch bei Online-Releases sollte man sich Gedanken machen, wie sie verkauft werden sollen. Da wird man zwar keine Probleme mit dem Lagerplatz haben, aber das Unterbringen der Stücke selbst in den wichtigsten Online-Stores weltweit garantiert noch überhaupt keine Verkäufe. In einer Studie wurde nachgewiesen, dass im Jahr 2008 von 13 Millionen erhältlichen Songs im Internet über 10 Millionen nicht ein einziges Mal verkauft wurden.
Es lässt sich aber nicht verallgemeinern, was der bessere Weg ist. Ein erfolgreiches Label kann einem sicher sehr weiterhelfen. Auf ein Label, das nichts für einen tut und nur daran mitschneidet, wenn ich meine CDs bei Konzerten selbst verkaufe, kann man aber getrost verzichten.
Wie gründe ich ein Label?
Jeder kann ein eigenes Label gründen, der Aufwand einer Labelgründung ist überschaubar!
Zunächst sollte man sich einen Namen überlegen und überprüfen, ob dieser Name nicht vielleicht schon verwendet wird. Dann registriert man das Label bei der LSG (siehe: Mehr Verwertungsgesellschaften). Dafür muss man einen Wahrnehmungsvertrag mit der LSG abschließen und eine einmalige Registrierungsgebühr (derzeit € 100.-) zahlen. Ein Leitfaden dazu findet sich auf der Website der LSG. Durch die Registrierung bei der LSG ist der Name des Labels aber nicht rechtsgültig geschützt, dies wäre nur über das Patentamt möglich.
Die Meldung des Labels bei der LSG führt zu einer automatischen Zuweisung eines ISRC-Codes. Der "International Standard Recording Code" dient zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Tonträgern und Videos. Informationen über Land, Jahr, der Rechteinhaber und eine Track-Identifikationsnummer werden als "Fingerprint" unhörbar in eine Tonaufnahme integriert.
Beispiel: AT-H43-12-02005
AT: Ländercode für Österreich
H43: Erstinhaberschlüssel, den bekommt man von der LSG zugeteilt
12: Jahresschlüssel, hier Jahr der Aufnahme 2012
02005: Aufnahmeschlüssel. Diesen kann man selbst vergeben, in dem Fall wäre er für den fünften Track auf der zweiten Veröffentlichung im Jahr 2012 denkbar. Man kann denselben Aufnahmeschlüssel natürlich nur einmal pro Jahr vergeben.
Mit Hilfe des ISRC-Codes lassen sich beispielsweise im Rundfunk gesendete Stücke automatisch erkennen und für die Abrechnung von Tantiemen durch Verwertungsgesellschaften heranziehen. Auch für Verkäufe digitaler Musikfiles benötigt man den ISRC-Code.
Wenn man Radio-Airplay in Deutschland erwarten kann, macht es Sinn auch den deutschen LC-Code (Labelcode) zu beantragen. Diesen Code vergibt die GVL Gesellschaft von Leistungsschutzrechten mbH. Für Kleinlabels ist es aber oftmals schwierig, die recht strengen Aufnahmekriterien der GVL zu erfüllen. Man hat dann nur die Möglichkeit, in Deutschland mit einem Partner, der bereits GVL-Mitglied ist, zusammenzuarbeiten.

Public Domain
Wenn wir schon beim packenden Thema Codes sind. Ein weiterer Code, der beim Verkauf von Tonträgern Verwendung findet, ist der GTIN (Global Trade Item Number, vormals EAN-Code). Diese 13-stellige Nummer, auch bekannt als Strich- oder Barcode, dient der eindeutigen Identifikation von Artikeln. Das ist der Code, der auf den meisten Produkten steht und z.B. an der Kassa eines Supermarkts gescannt wird. Mit diesem Strichcode wird vom Handel Warenwirtschaft und Abrechnung gehandhabt. Man benötigt ihn für Verkäufe digitaler Musikfiles und wenn man CDs oder LPs in großen Geschäften und Handelsketten (wie Media-Saturn, Libro etc.) verkaufen möchte.
Weitere Infos dazu: www.gs1austria.at
Der Kauf eigener GTIN/EAN-Codes ist aber zu überlegen, da nicht gerade günstig (momentane einmalige Beitrittsgebühr von € 320,- + jährliche Lizenzgebühren von momentan € 125, + jeweils 20 % MwSt.). Da sollte man zunächst besser Möglichkeiten prüfen, diese Codes von Vertriebspartnern oder befreundeten Labels zu bekommen. Viele Vertriebe (auch Digitalvertriebe) verfügen aber über eigene GTIN/EAN-Codes, ebenso bieten viele CD-Presswerke an, GTIN/EAN-Codes zur Verfügung zu stellen.
Schaffung einer Rechtspersönlichkeit
Ein Label ist an sich nur eine Marke (genauer, ein Kennzeichen) - wenn daraus ein Tonträgerunternehmen werden soll, muss ich mir Gedanken über die geeignete Rechtsform machen. Will ich alleine tätig sein, kann ich das als Einzelunternehmen tun oder alleine eine GmbH gründen, wozu aber eine Kapitaleinlage von € 35.000 (€ 17.500 davon sofort) erforderlich ist. Will ich das Unternehmen mit einem Partner betreiben, kann ich eine GesbR, eine OG (KG) oder eine GmbH gründen.
Informationen zur Vereinsgründung
Ein Verein hat den Vorteil, dass er leicht zu gründen, seriös bei Subventionen und Sponsoren und steuerlich leicht zu handhaben ist. Aber - er darf nicht auf Gewinn gerichtet sein und es ist keine Gewinnausschüttung möglich. Einnahmen müssen wieder in die Produktionen investiert werden.
Welche Unternehmensform gewählt wird, hängt von vielen Faktoren ab und sollte mit Hilfe der Kammer und eines Steuerberaters geklärt werden. Fragen wie z.B. die Anzahl der mitwirkenden Personen, wie viel Geld vorhanden ist, Haftungsfragen etc. spielen da eine Rolle. Ausführliche Informationen und Beratung darüber gibt es beim Gründerservice der WKO.
Gewerbeberechtigung
Betreibt man das Unternehmen regelmäßig und mit der Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Die für den Betrieb eines Labels möglichen Gewerbearten sind „freie Gewerbe“, es sind also für die Ausübung des Gewerbes keine besonderen Voraussetzungen bzw. Befähigungsnachweise (Nachweise einer speziellen Ausbildung) nötig, die Anmeldung bei der Gewerbebehörde reicht aus (gilt als Gewerbeberechtigung). Für diese Gewerbearten ist innerhalb der Wirtschaftskammer der Fachverband der Film- und Musikindustrie Österreichs, Film and Music Austria (FAMA) zuständig. Mit der Gewerbeanmeldung wird man auch Mitglied bei der Wirtschaftskammer.
Weiterführende Links zum Thema Label:
- Der VTMÖ ist der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten Österreichs, also sozusagen der heimische Indie-Label Verband. Der VTMÖ bietet Mitgliedern interessante Service-Angebote, die man sich ansehen sollte.
- IFPI, der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft. Auf deren Website findet man auch interessante Zahlen zum Österreichischen Musikmarkt.
- IMPALA: Independent Music Companies Association, ein europäisches Indie-Label Netzwerk.
- MERLIN: Globale Verwertungsgesellschaft (nur digitale Rechte) für Indies.
Der nächste Teil der Serie Musik/Praxis beschäftigt sich mit Vertrieb und Handel, sowie den Möglichkeiten, Musik direkt an seine Fans zu verkaufen.