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mica - music austria

Service, Tipps und rechtliche Grundlagen für Musikschaffende.

20. 1. 2012 - 12:21

Musik/Praxis: Mehr zum Thema "Live"

Veranstalter, Booking-Agenturen und Steuern.

Wer gilt eigentlich rechtlich als Veranstalter?

Rechtlich gilt man als Veranstalter, wenn man öffentlich als Organisator/Veranstalter auftritt und/oder sich um die behördlichen Angelegenheiten kümmert und/oder die wirtschaftliche Abwicklung übernimmt, also auch das finanzielle Risiko trägt.

Musik/Praxis

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Grundsätzliches zum Urheberrecht.

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Selbstvermarktung
Wie kann ich mich bzw. meine Band gut präsentieren?

Verträge
Verträge für die Interpret/innen.

Mehr Verträge
Legalitäten für Urheber (Komponisten/Texter) und Labels

Welche Pflichten hat ein Veranstalter?

Der Veranstalter ist verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und technischer Vorgaben. Er haftet für die Sicherheit von Besuchern, Musikern und Equipment und für die finanzielle Abwicklung. Einige dieser Punkte sind im Veranstaltungsgesetz geregelt, das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Darin steht etwa, wie lange die Veranstaltung dauern darf, wie laut sie sein darf (ab wann Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden muss), wie die medizinische Versorgung geregelt sein muss und vieles mehr.
Ein weiteres Gesetz, für dessen Einhaltung Veranstalter verantwortlich sind, ist das Jugendschutzgesetz. Auch hier gibt es in jedem Bundesland andere Bestimmungen. Für Konzert-Veranstalter sind vor allem die Fragen relevant, wie lange Jugendliche abends wegbleiben dürfen und ab welchem Alter sie Alkohol trinken oder rauchen dürfen.

Informationen und Beratung zum Thema Jugendschutz kann man bei den Jugendinfos der jeweiligen Bundesländer bekommen, auf der Website der wienXtra Jugendinfo etwa kann man sich das Wiener Jugendschutzgesetz downloaden. Auf der Rechtsinformationsseite des Bundeskanzleramts sind sämtliche österreichischen Rechtstexte zu finden: www.ris.bka.gv.at - hier findet man auch die Veranstaltungsgesetze aller Bundesländer. Und auf www.help.gv.at sind Informationen zum Thema Veranstaltungsgenehmigung und Online-Formulare übersichtlich aufbereitet.

Vorverkauf

Ticketing ist international ein großes Geschäft, das den Live-Musikmarkt maßgeblich beeinflusst hat – wer sich dazu ausführlicher informieren möchte, dem seien diese interessanten Artikel in Peter Tschmucks Musikwirtschaftsforschungsblog empfohlen: musikwirtschaftsforschung.wordpress.com

Vorverkauf macht Sinn, um den zu erwartenden Publikumsandrang besser abschätzen zu können, und die Einnahmen sind etwas weniger abhängig von kurzfristigen Launen des Publikums und dem Wetter. Für kleinere Konzerte ist Vorverkauf zwar sicher nicht unbedingt notwendig, ist aber zumindest in Wien und Umgebung und für jugendrelevante Konzerte über das kostenlose Vorverkaufsservice der wienXtra-jugendinfo ohne großen Aufwand und vertragliche Bindung möglich. Die großen Vorverkaufsanbieter in Österreich (z.B. Öticket, Ticketonline, diverse Banken) arbeiten in der Regel nur mit professionellen Veranstaltern zusammen. Momentan wird von einem heimischen Unternehmen gerade ein Ticketing-System entwickelt, welches einfach und gegen geringe Gebühren über Smartphones abzuwickeln ist – das könnte sich als gute österreichweite Möglichkeit auch für kleinere Veranstaltungen herausstellen.

Vera Kropf, Andreas Spechtl, Lisa Berger

Christian Stipkovits

Gebucht werden – Deals mit Veranstaltern

Trete ich nicht selbst als Veranstalter auf, muss ich mich um viele Dinge nicht selbst kümmern, auf keinen Fall sollte ich aber auf eine Vereinbarung verzichten, in der einige Dinge geregelt sind:

  • Daten der Location: Ort, Kontaktperson + Mobilnummer.
  • Zeitplan: Datum der Veranstaltung, Aufbau, Soundcheck, Publikumseinlass, Konzertbeginn und eventuell minimale bzw. maximale Dauer.
  • Honorar: Höhe der Fixgage oder Regelung über Beteiligung an den Einnahmen, oder auch Beteiligung nach Break Even, also ab dem Zeitpunkt, an dem die anfallenden Kosten eingespielt wurden. Üblich ist auch eine Mischform, also z.B. Fixgage plus Beteiligung nach Break Even. Auch wann die Gage ausgezahlt wird, ist zu vereinbaren – eventuell auch Vorauszahlungen.
  • Unterkunft: wer bucht und bezahlt sie, Anschrift, Telefonnummer & Wegbeschreibung.
  • Transport/Reisekosten: Organisation und Bezahlung, lokale Transporte.
  • Backstage/Verpflegung/Catering: Getränke, Essen, Handtücher etc. in Garderobe, Abendessen oder Buy-Out – diese Punkte werden oft auch in einem eigenem „Hospitality-Rider“ festgehalten.
  • Technik : „Technical Rider“ und „Light Rider“, in denen die Musiker ihre technischen Anforderungen mitteilen und technisches Personal, also Ton- und Licht-Techniker, Stagehands.
  • Promotion/Werbung: Veranstalter sollten Infomaterial, Fotos und wenn möglich auch CD-Promos zur Verfügung gestellt bekommen, es sollte geklärt werden, wer welchen Teil der Promoarbeit übernimmt.
  • Schadenersatz/Absage: Regelung für Absagen durch Krankheit, höhere Gewalt (z.B. Unwetter) etc. und Haftungsregelung für schuldhaft verursachte Absage oder Schäden.
  • Exklusivität: oftmals wird festgelegt, dass kein zusätzliches Konzert im näheren Umkreis des Veranstaltungsorts innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden darf.
  • Aufzeichnungen: einem Live-Mitschnitt (Audio und/oder Video) zu Informations- und Dokumentationszwecken kann innerhalb der Konzertvereinbarung zugestimmt werden. Für den Fall einer kommerziellen Verwertung empfiehlt sich eine getrennte Vereinbarung.
  • Merchandise: der Verkauf von Tonträgern, T-Shirts, Postern etc. sollte vom Veranstalter gestattet werden und ein geeigneter Platz zur Verfügung gestellt werden.
  • Gästeliste: wie viele Freunde darf man maximal gratis zum Konzert einladen.

Viele dieser Vereinbarungen – vor allem die Konditionen der Gagen-Deals – hängen natürlich vom Bekanntheitsgrad des Acts ab und auch davon, wie viel der Veranstalter in das Konzert investiert. Im Falle von Support-Deals, also Auftritten im Vorprogramm von bekannten Bands, sind die Konditionen meist noch viel schlechter als üblich. Das könnte soweit gehen, dass es gar keine Gage gibt, oder sogar für den Auftritt bezahlt werden soll. Bekommt man durch so einen Gig eine realistische Chance ein großes Publikum zu erreichen, welches einen potenziell gut findet, kann man ja durchaus mal von seinen herkömmlichen Gagenvorstellungen abweichen. Man sollte aber immer bedenken, dass man auch eine Leistung erbringt, die einen Wert hat, und sich nicht ausnützen lassen.

Bei einem Konzert in meiner Heimatstadt werden manche dieser Punkte natürlich keiner Regelung bedürfen, selbst dann empfiehlt sich aber eine schriftliche Vereinbarung, man kann sich dadurch unnötige Diskussionen und Streitigkeiten ersparen. Es ist in dieser Branche Gang und gäbe, dass Live-Deals mündlich geschlossen werden, und auch diese Vereinbarungen sind natürlich rechtsgültig, allerdings sind die Inhalte der Vereinbarung dann schwer bis unmöglich nachzuweisen…

Kostenlose Vertragsvorlagen für solche Vereinbarungen finden sich auf der Website des mica. Diese dürfen für persönliche Zwecke auch verändert und adaptiert werden, bei Fragen steht das mica gerne zur Verfügung.

Gebucht werden über Booking Agenturen

Professionelle Agenturen, die sich darum kümmern, für die Acts, mit denen sie arbeiten, Konzerte und Tourneen zu buchen, schließen direkt mit dem Veranstalter die Deals ab und werden dafür an der Künstlergage beteiligt – üblicherweise mit 15-25% der Nettogage. Als Band hat man die Möglichkeit exklusiv oder nicht exklusiv mit einer Agentur zu arbeiten.

Exklusiv heißt, dass alle Konzerte (territoriale Einschränkungen sind hier möglich) über diese Agentur gebucht werden müssen, auch solche, die man vielleicht selbst aufgestellt hat. Dafür bemüht sich die Agentur natürlich am meisten für die Bands, mit denen sie exklusiv arbeiten kann.

Nicht exklusiv hat den Vorteil, dass die Band mit mehreren Agenturen arbeiten kann und nur dann Agenturen an der Gage beteiligen muss, wenn diese auch aktiv die Konzerte gecheckt haben. Dafür wird keine der Agenturen diese Band prioritär behandeln, wenn sie andere Bands exklusiv vertritt.
Eine gute Booking Agentur, also eine mit vielen nationalen und internationalen Kontakten ist als Newcomer schwer zu finden. Vorsicht ist geboten, wenn Agenturen oder Manager noch völlig unbekannte Bands unter Vertrag nehmen wollen. Oftmals spekulieren die Agenturen mit der Unerfahrenheit der Bands, binden diese exklusiv an sich und sind eher darauf aus, an Einnahmen möglichst vieler Acts mitzuschneiden, ohne selbst allzu aktiv zu werden. Natürlich werden manchmal auch ganz junge Bands entdeckt, weil sie so vielversprechend sind, aber das kommt eher selten vor.

Bei der Auswahl einer Booking Agentur sollte man darauf achten, mit wem die Agentur sonst noch arbeitet (Artist Rooster), wie ihr Auftritt nach außen ist (Website, Kommunikation der Mitarbeiter) und ob/wie sie international vernetzt ist. Dabei gilt es nicht unbedingt, nach der tollsten Agentur zu suchen, die mit allen Stars weltweit arbeitet, sondern eine zu finden, die zu mir passt und für mich was weiterbringen kann.

Effi live am Fm4 Frequency 2011

Niko Ostermann

Welche Steuern fallen im Live-Geschäft an?

Steuerfragen sind zum Teil äußerst kompliziert und können hier nur überblicksmäßig behandelt werden. Ausführliche Informationen sollte man bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt erfragen, vor allem, wenn man regelmäßige bzw. größere Einnahmen aus Konzerten hat.

Einkommenssteuer: verdiene ich als Musiker eine Konzertgage, muss ich diese als selbstständige Einnahme versteuern. Es gibt aber so genannte "Freigrenzen“. Bleibt man in einem Kalenderjahr darunter, muss man keine Einkommenssteuer zahlen. Falls man selbstständige Einkünfte hat, kann es bei Überschreiten bestimmter Versicherungsgrenzen auch zu einer Versicherungspflicht kommen!

Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt: wird auf Dienstleistungen und Waren erhoben und betrifft somit den Verkauf von CDs oder Merchandise, den Verkauf von Konzertkarten und auch die Gage von Musikern. Man kann als Musiker von der Umsatzsteuer befreit werden, z.B. durch die "Kleinunternehmer-Regelung“, die bei einem Gesamtumsatz im Kalenderjahr von derzeit unter € 30.000.- netto gilt. Genaue Informationen dazu findet man auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen

Vergnügungssteuer: wird auf bestimmte Unterhaltungsangebote erhoben, meist auf Veranstaltungen mit "Publikumstanz“ und beim Betrieb von Spiel- und "Musikautomaten“. Diese Steuer ist in unterschiedlichen Gesetzen der einzelnen Bundesländer verschieden geregelt und ist bei den Gemeinden zu bezahlen.

Ausländersteuer: für diese Abgabe hat sich nicht nur eine sympathische Umgangs-Bezeichnung gefunden (im Gesetz ist das unter "Sonderfall des Abzugsverfahrens für bestimmte beschränkt Steuerpflichtige“ geregelt), sie ist durch viele Ausnahmen auch sehr kompliziert, da Österreich mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, die diesbezüglich Einschränkungen vorsehen. Im Prinzip geht es darum, dass der Auftraggeber, der die Gage zahlt (Veranstalter, eventuell Bandleader, der die Gage für die anderen Musiker kassiert), dazu verpflichtet ist, eine Steuer in Höhe von 20% auf alle Ausgaben (Gage, Unterkunft, Reisekosten) für die Musiker, die nicht in Österreich steuerpflichtig sind, an sein Finanzamt zu zahlen. Dafür muss die Gage dann nicht noch mal im Heimatland des Musikers versteuert werden. Das gilt auch umgekehrt, wenn Österreicher im Ausland spielen. Wichtig ist dabei, dass diese Abgabe auf der Honorarnote vermerkt ist, damit man die Gage nicht noch einmal in Österreich versteuern muss.
Bei Konzerten im Ausland kann man auch noch mit einer weiteren Besonderheit konfrontiert werden: in einzelnen Ländern (z.B. Italien, Spanien, Frankreich) wird das Formular E101 verlangt, damit der Veranstalter keine Versicherungsabgabe für die ausländischen Musiker zahlen muss. Um dieses Formular vorlegen zu können, müsste man bei der SVA versichert sein. Alternativ wird der Betrag oftmals von der Gage abgezogen.

Mehr Infos finden sich in der Broschüre „LIVE! Konzerte spielen und veranstalten“, die von wienXtra-jugendinfo, wienXtra-soundbase und mica - music austria erarbeitet wurde, in deren Servicestellen kostenlos erhältlich ist und hier zum Download bereitsteht:
www.musicaustria.at

Nächsten Freitag geht es bei Musik/Praxis dann um den Umgang mit Labels!