Erstellt am: 13. 1. 2012 - 15:18 Uhr
Musik/Praxis: Live
- Die Serie Musik/Praxis
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Musik/Praxis
Rechtliche Grundlagen
Grundsätzliches zum Urheberrecht.
Coverversionen, Remix & Sampling
Die rechtlichen Grundlagen musikalischer Bearbeitungen.
Verwertungsgesellschaften
AKM, Austro Mechana und Co.
Mehr Verwertungsgesellschaften
Live Musik
Konzerte als gutes Geschäft?
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Veranstalter, Booking-Agenturen und Steuern.
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Von Plattenfirmen, Labels und Verträgen
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Was macht ein Musikverlag?
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Selbstvermarktung
Wie kann ich mich bzw. meine Band gut präsentieren?
Verträge
Verträge für die Interpret/innen.
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Legalitäten für Urheber (Komponisten/Texter) und Labels
Das Live-Business wird seit dem Einbruch der Umsätze aus Tonträgerverkäufen immer wieder als wichtigste Einkommensquelle für Musiker genannt. Vielfach wurde der Eindruck erweckt, die Einkünfte haben sich einfach verschoben – was man nicht mehr mit CD-Verkäufen verdient, wird durch den Konzert-Boom ausgeglichen. Nun, das mag für ein paar Mega-Acts auch stimmen, und deren Zahlen beeinflussen das Bild der gesamten Branche sicher maßgeblich, für den Großteil der Musiker stimmt das aber leider nicht. Während die Gagen der Top-Acts in den letzten Jahren rasant gestiegen sind, wodurch dann auch manche Ticket-Preise zum Teil unglaubliche Höhen erreicht haben, sind die Gagen der kleineren Acts eher noch gesunken. Wie in anderen Bereichen auch, hat sich die Schere zwischen arm und reich auch im Live-Business leider vergrößert.
Zu befürchtende Einsparungen öffentlicher Gelder im Kulturbereich werden verstärkt dazu führen, dass die Festivals, die bisher noch die besten Gagen zahlen konnten, vor allem im Bereich Nischenmusik ums Überleben kämpfen müssen. Viele Newcomer-Bands erzählen sogar von Angeboten für Live Gigs, bei denen sie für ihren Auftritt bezahlen sollten (oder fixe Ticket-Kontingente abkaufen). Davon kann man echt nur abraten. Die Veranstalter, die solche Deals anbieten, haben mit Sicherheit nicht den Ruf, Talente zu entdecken. Ein Fachpublikum wird sich zu solchen Gigs also eher nicht verirren.
Dann schon lieber selbst veranstalten.

Alexandra Augustin/FM4
Konzerte selbst veranstalten – ein großer Aufwand?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst mal können wir zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterscheiden. Als nicht öffentlich gelten (beispielhaft ist hier das Wiener Veranstaltungsgesetz zitiert) nur Veranstaltungen, die nicht allgemein zugänglich sind und an denen nicht mehr als maximal 20 Personen teilnehmen können (es geht nicht darum, wie viele dann tatsächlich kommen) und Familienfeiern (die Familie darf dann auch größer sein), bzw. „häusliche Veranstaltungen, die in bestimmungsgemäßer Verwendung einer privaten Wohnung stattfinden“.
Öffentliche, also solche, die allgemein zugänglich sind, werden wiederum in Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (z.B. Theater, Zirkus), Anmeldepflichtige Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Partys) und – diese Kategorie gibt es nur in Wien – Freie Veranstaltungen (z.B. Indoor-Konzerte, bei denen weniger als 200 Leute anwesend sind, Musiker & Mitarbeiter werden mitgezählt, Musizieren in Gastgewerbebetrieben, und Buschenschenken) unterteilt. Die Anmeldepflichtigen Veranstaltungen sind in der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Magistrat, in der die Veranstaltung stattfindet, anzumelden – im Falle einer Veranstaltung, die sich über das Gemeindegebiet hinaus erstreckt, bzw. die überregionale Bedeutung hat, ist die Bezirkshauptmannschaft dafür zuständig.
Je nachdem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und wo diese stattfindet, fallen unterschiedliche Gebühren für die Anmeldung an (z.B. Bundesgebühren, Landesverwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren). Im Falle einer Freien Veranstaltung in Wien erspart man sich die Anmeldung bei der MA36, die Veranstaltung könnte aber bei Auftreten von Missständen mit Auflagen versehen werden oder in letzter Konsequenz auch untersagt werden.
Jede öffentliche Veranstaltung, bei der Musik gespielt wird, muss vom Veranstalter vor Stattfinden bei der AKM angemeldet werden. Da geht es jetzt nicht um die behördliche Anmeldung, sondern um das Erwerben einer Aufführungslizenz, also einer Genehmigung, urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich aufzuführen. Für diese Lizenz zahlt man Gebühren, die von der AKM gemäß ihren Tarifregelungen errechnet werden. Grundsätzlich wird diese Gebühr nach Fassungsraum der Location (nicht nach der tatsächlichen Besucherzahl) und dem durchschnittlichen Eintrittspreis berechnet. Man kann auch vor dem Konzert eine Berechnung nach Einnahmen vereinbaren (Abwarten wie viele Leute kommen und was günstiger kommt, ist also nicht möglich), dafür muss man bis 14 Tage nach dem Konzert eine detaillierte, nachvollziehbare Abrechnung der Einnahmen vorlegen können. Der Tarif beträgt dann 10% der Bruttoeinnahmen für Konzerte und 14% für Tanzveranstaltungen.
Die Anmeldung kann man einfach über die AKM Website abwickeln. Für Mitglieder des Veranstalterverbandes Österreich gibt es günstigere Konditionen – Informationen dazu auf vvat.at.
Wann muss ich nichts für die Aufführungslizenz zahlen?
Wenn die Werke nicht mehr geschützt sind, also alle Urheber aller gespielten Songs länger als 70 Jahre tot sind. Oder wenn nur Werke gespielt werden, die unter freien Lizenzen stehen (z.B. Creative Commons), deren Urheber nicht Mitglied der AKM oder einer Verwertungsgesellschaft im Ausland sind und auch keine Verlagsverträge für diese Werke abgeschlossen haben. Das wird nicht allzu häufig vorkommen. Ein realistischer Fall ist aber, dass man nur eigene Werke spielt (also auch keine Coverversionen, Bearbeitungen, Arrangements fremder Songs) und selbst nicht Mitglied der AKM oder einer Verwertungsgesellschaft im Ausland ist und auch keine Verlagsverträge für diese Werke abgeschlossen hat. Selbst dann muss man zwar das Konzert bei der AKM anmelden, am besten bereits mit einem entsprechenden Vermerk und mit einer Set-Liste des Programms zur Überprüfung, zahlt aber nichts für die Lizenz.

FM4/Irmi Wutscher
Off Locations – noch mehr Aufwand…
Möchte ich mein Konzert an einem Ort veranstalten, der sonst nicht als Veranstaltungsort dient, ist das mit großem organisatorischen Aufwand verbunden. Da wird dann vermutlich keine Veranstaltungsstättenbewilligung vorliegen, ich werde sie also einholen müssen, da kann es von Fragen der Sicherheit, Vorschriften für Lüftung oder Toiletten bis zu Verkehrswegen und Wandbeläge gehen. Wenn ich auch Getränke ausschenken möchte (empfehlenswert, das Publikum urteilt dann meist milder), auch noch eine Betriebsstättenbewilligung und eine Gewerbeberechtigung.
Etwas einfacher wird es, wenn man sich eine Location sucht, für die diese Bewilligungen bereits vorliegen. In dem Fall sollte man die Betreiber der Location auch fragen, ob sie vielleicht einen Pauschalvertrag für Livemusik mit der AKM abgeschlossen haben, dann erspart man sich auch diese Anmeldung.
Welche Punkte sind in Deals mit Locations wichtig?
Hat eine Location eine Veranstaltungsstättenbewilligung, muss ich als Veranstalter die Veranstaltung also noch behördlich und bei der AKM anmelden und sollte mit den Betreibern der Location einige Punkte regeln (unbedingt schriftlich, z.B. in einem von beiden Seiten bestätigten E-Mail):
- Kosten (z.B. Raummiete, Endreinigung, Personal)
- Technische Voraussetzungen und Equipment
- Personal (Licht- und Tontechniker, Stagehands, Securities etc.)
- Zeitplan (Aufbau, Soundcheck, Konzertbeginn, Sperrstunde etc.)
- Ausschank/Bar
- Vorverkauf und Abendkassa
- Konzertankündigung (Programmfolder, Poster, Flyer etc.)
In diesen Deals sind alle Varianten denkbar, üblich ist z.B., dass der Veranstalter Miete für die Location zahlt und sich die Einnahmen vom Eintritt behält, die Location die Einnahmen der Bar bekommt und dafür aber auch Kosten für Personal und Reinigung (mit)trägt.
Die nächste Folge von Musik/Praxis taucht noch tiefer in die Welt der Live-Musik ein, erklärt die Rollen von Veranstaltern und Bookingagenturen und bringt Licht in steuerliche Fragen.