Erstellt am: 2. 11. 2011 - 18:17 Uhr
Das Assange-Urteil und seine Folgen
Während man nach der ebenso verlorenen, ersten Verhandlung noch sofort verlautbart hatte, in Berufung zu gehen, hielten sich Julian Assange und seine Anwälte diesmal auffällig zurück.
Nach der Urteilsverkündung durch das Berufungsgericht in London wurde nur angekündigt, man werde prüfen, ob man den obersten britischen Gerichtshof anrufen werde.

epa / andy ryan
Aktuell dazu
Die beiden zuständigen Richter wiesen die Argumentation seiner Verteidigung zurück, eine Auslieferung des Australiers sei „ungerecht und ungesetzlich“, weil er von Schweden nicht mit richterlichem, sondern staatsanwaltschaftlichem Haftbefehl gesucht werde.
Entscheidung über Berufung
Es ist nämlich alles andere als sicher, ob eine Anrufung des "Supreme Court" überhaupt zugelassen wird, darüber muss erst ein Richtersenat entscheiden.
Kann die Verteidigung keine neuen, rechtlichen Argumente auffahren, wird abgelehnt, was nach Ansicht gut informierter Prozessbeobachter sehr wahrscheinlich ist. Dann muss Assange binnen zehn Tagen nach Schweden ausgeliefert werden.
"Befragung" in Schweden
Dort ist allerdings immer noch kein formelles Strafverfahren eingeleitet worden, Assange soll zu den Vorwürfen vielmehr "befragt" oder auch "einvernommen" ("interrogated") werden.
Zwei Schwedinnen werfen Assange bekanntlich vor, gegen ihren Willen auch ungeschützten Sex praktiziert zu haben. In Schweden gilt das als Vergewaltigung, wenn auch minderen Grades.
Während Assange und seine Anwälte befürchten, dass Schweden nur ein Zwischenaufenthalt auf einer Reise in die USA wird, sind viele Prozessbeobachter anderer Meinung.
Briten liefern Briten aus
Der gewöhnlich gut informierte Forbes-Kolumnist Andy Greenberg meint, dass die Gesetzeslage in Großbritannien für Assange weitaus gefährlicher sei, als jene in Schweden.
2003 hatte Großbritannien ein Abkommen mit den USA unterzeichnet, das in bestimmten Fällen sogar die Auslieferung britischer Staatsbürger an die USA gestattet.
Schweden wiederum hat mit den USA ein Abkommen, das Auslieferungen auf jene Fälle beschränkt, in denen das angeführte Delikt auch in Schweden strafbar ist. Das Abkommen der Schweden enthält allerdings eine Klausel, auf die sich die Anwälte von Assange berufen.
Schwedische Verhältnisse
Bei wechselseitigem Einverständnis kann in bestimmten Fällen dennoch ausgeliefert werden, auch wenn das dem Auslieferungsbegehren zu Grunde liegende Delikt in Schweden nicht strafbar ist.
Auch in den USA ist offiziell noch keine Anklage gegen Assange erhoben worden, seit einem Jahr berät eine "Grand Jury", deren Zusammensetzung geheimgehalten wird, darüber, ob gegen Assange Anklage wegen Spionage erhoben wird.
Reichliche Unklarheiten
Warum dazu erstens mehr als ein Jahr gebraucht wurde und warum die USA nicht von Großbritannien die Auslieferung verlangt hatte, ist reichlich unklar. Die Möglichkeit, dass die USA Assange womöglich gar nicht haben wollen, ist daher keineswegs auszuschließen.
Es wird nämlich nicht einfach, Assange eine Straftat zuzuweisen, die eine Auslieferung rechtfertigen würden. Ein Nachweis einer Anstiftung Bradley Mannings durch Assange würde dafür reichen, allein der findet sich offenbar nicht.
Die Chat-Logs
Laut den von Wired mit einem Jahr Verspätung veröffentlichten Logfiles der Chats des mutmaßlichen Leakers Bradley Manning mit dem FBI-Konfidenten Adrian Lamo, hatte Assange ziemlich genau das Gegenteil getan.
Er hatte weder wissen wollen, auf welchen Wegen die hunderttausenden Datensätze zu ihm gekommen waren, noch, was Manning weiter plante.
Medienplan gegen Manning
Manning selbst wartet in einem Militärgefängnis seit Juni 2010 auf seinen Prozess. Auch in diesem Fall gibt es noch keine formelle Anklage, am Samstag wurde jedoch bekannt, dass ein Prozess schon bald bevorstehe.
Man sei gerade dabei, eine Medienplan für den kommenden Prozess zu erstellen, sagte eine Armeesprecherin der Washington Post. Man sei vor allem auch darauf bedacht, dass sich die Presse daran halte, keine Namen der mit dem Fall befassten Militärs in Umlauf zu bringen.
Die Kämpfer gegen die Zensur
Einen Medienplan hatte nicht nur die US-Army, sondern auch hochrangige Politiker. Das Assange-Urteil fiel zeitlich mit der hochkarätig besetzten "LondonCyber Interactive"-Konferenz zusammen.
Was weniger mediale Beachtung fand: Der Geheimdienst-Think-Tank Intellect lud in derselben Veranstaltung zur Diskussion zum Informationsaustausch zwischen Privatsektor und Behörden. Ansonsten waren Lobby-Organisationen der britischen Rüstungsindustrie, sowie das "Office of Cyber Security and Information Assurance" vertreten. Das residiert praktischerweise gleich am Sitz des Militärgeheimdienstes GCHQ.
Dort sprachen sich am Dienstag und am Mittwoch der britische Premier David Cameron, US-Vizepräsident Joseph Biden und der britische Außenminister William Hague lautstark gegen Zensur und für weltweite Informationsfreiheit aus.
Selbdritt äußerte man starke Worte gegen Internet-Zensur weltweit - durch andere Staaten. Russland und China fühlten sich umgehend angesprochen und reagierten entsprechend verschnupft.
Aussagen jüngerer Vergangenheit
Cameron hatte während der Unruhen in London mit der Sperre sozialer Netzwerke gedroht und will alle Porno-Websites im UK von vornherein einmal sperren lassen.
Biden hatte Assange davor als "High-Tech-Terroristen" angeprangert und vom Abdrehen des Domain Name Service bis zur Spendenblockade bei Kreditkartenfirmen nichts unversucht gelassen, um WikiLeaks vom Netz zu holen.