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Arthur Einöder

POP: Partys, Obsessionen, Politik. Ich fürchte mich vor dem Weltuntergang, möchte aber zumindest daran beteiligt sein.

11. 10. 2011 - 12:53

"Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz"

Als Badesalz oder Pflanzendünger werden sie im Internet angeboten: Chemische Substanzen, die zwar nicht illegal sind, aber wie Drogen wirken sollen. Ab 1. Jänner soll damit in Österreich Schluss sein.

Ein neues Gesetz von SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger wird in Kraft treten. "Irgendwer mischt irgendwas zusammen. Die gesundheitliche Wirkung ist nicht abschätzbar", sagt Stöger.

South Park

Ganze Gruppen werden verboten

Bislang war's einfach. Was im Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist, ist in Österreich erlaubt. Egal, ob man sich das Zeug einwirft, oder es als Pflanzendünger verwendet. Damit ist jetzt Schluss.

Ganze Substanzgruppen können jetzt in einem neuen Gesetz verboten werden. Ein wichtiger Schritt im Katz-und-Maus-Spiel zwischen Polizei und Herstellern, heißt es aus dem Ministerium.

Informationen zum NPSG vom Gesundheitsministerium.

Die Gesetzesänderungen im Originaltext der Parlaments-Website.

Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) heißt der neue Wurf, den Gesundheitsministerium, Justiz- und Innenministerium gemeinsam ausgearbeitet haben. Das Gesetz ermöglicht dem Gesundheitsminister, bei Bedarf Verordnungen zu erlassen, die auf einen Schlag eine ganze Gruppe an Rauschmittel verbieten.

Wir erinnern uns an Mephedron, Spice und Co. Kaum ist eine chemisch veränderte Substanz verboten, kommt schon die nächste. Unter dem Namen "Spice" sind etwa in den vergangenen Jahren immer wieder verschiedene Cannabinoide auf den Markt gekommen. Cannabinoide sind Stoffe, die den natürlich vorkommenden Cannabis chemisch zu kopieren versuchen.

Weil im Gesetz aber bloß Cannabis verboten war, nicht aber die (zum Teil aufgemotzten) chemischen Abwandlungen davon, war Spice teilweise sogar über Pizzaservices legal erhältlich. JWH-018, JWH-019, und so weiter - die chemische Zusammensetzung hat sich stets ein wenig geändert - kaum hat der Gesetzgeber eine Substanz für illegal erklärt, war schon die nächste da.

Fliege auf einer großen Tablette, auf der "I'm with you" steht, Cover der RBCP Platte "I'm with you"

Warner

Auch die Red Hot Chili Peppers kennen sich da ganz gut aus.

Was wird neu im NPSG?

Drei Dinge müssen erfüllt sein, um nach diesem neuem Gesetz strafbar zu werden.

1. Verboten ist, das Zeug genau deswegen zu verkaufen, damit der Kunde sich zudröhnt. Für Industrie und Forschung bleiben die gleichen Substanzen legal.

Klingt merkwürdig, sollte aber keine allzu großen Probleme machen. Das erklärt Johanna Schopper im FM4-Interview. Sie ist Nationale Drogenkoordinatorin. (Wer hätte den Job nicht gern auf der Visitenkarte stehen?):

Aufputschen - Ausklinken - Abstürzen
FM4 über Drogen

11.10 in der Morning Show, in Connected und in der Homebase.

"Wenn man sich die Aufmachungen dieser Packungen (Anm. "Gewürzmischungen", "Badesalz") anschaut, oder sich die Diskurse darüber in Internetforen durchliest, wird es nicht schwer sein, da den Zweck nachzuweisen."

2. Nur der Verkauf ist strafbar. KonsumentInnen müssen zwar damit rechnen, dass ihnen Substanzen weggenommen werden, aber sie kommen ohne Strafe davon.

"Jugendliche Neugier", wie es Minister Stöger ausdrückt, solle nicht bestraft werden - hier geht‘s bloß um Hersteller und Händler, die die möglicherweise gesundheitlich bedenklichen Substanzen in Umlauf bringen und damit Geld verdienen.

Für den Verkauf unter Jugendlichen und von Erwachsenen an Jugendliche gibt es eigene Regelungen.

3. Es geht um chemisch veränderte Substanzen. Natürliche Substanzen mit berauschender Wirkung (sofern nicht ohnehin im Suchtmittelgesetz anders geregelt) bleiben legal. Die chemisch aufgemotzten Varianten werden verboten. Werden das Herr und Frau Streifenpolizist unterscheiden können?

Graffitimauer mit Todeswarnung für Drogendealer in Malaysia

Arthur Einöder

Drogenprävention im internationalen Vergleich.

Legalize It?

Österreich ist das erste europäische Land, in dem der Minister per Verordnung ganze Substanzgruppen für den Gebrauch als Rauschmittel verbieten kann.

Über das neue Gesetz „NPSG“ wird in einschlägigen Internetforen bestenfalls geschmunzelt. Viel Aufwand für nichts, heißt es da. Soll Österreich doch Cannabis gleich legalisieren, anstatt umständliche Gesetze zu machen. Für die Nationale Drogenkoordinatorin Johanna Schopper ist Legalisieren kein Thema: "Im Moment überhaupt nicht. Da gibt‘s keine Diskussion in diese Richtung."