Erstellt am: 21. 12. 2010 - 12:31 Uhr
Ihre Anfrage wurde weitergeleitet
Ende Oktober hat Innenministerin Maria Fekter eine Ombudsstelle für Fremdenwesen eingerichtet. Diese Ombudsstelle soll bei "Fragen, Beschwerden und Anregungen zum Thema Familienrückführung" zur Verfügung stehen.
Humane Abschiebung
Die Innenministerin hat mit diesem Schritt direkt auf die missglückte Abschiebung der Komani-Zwillinge reagiert. Die beiden achtjährigen Mädchen waren Anfang Oktober gemeinsam mit ihrem Vater in Schubhaft genommen und in den Kosovo abgeschoben worden. Wenig später erhielt die Familie schließlich doch humanitäres Bleiberecht und konnte nach Österreich zurückkehren. Das Vorgehen der Fremdenpolizei im Fall Komani hat Fekter dermaßen viel öffentliche Kritik eingebracht, dass sie erstmals Fehler seitens der Behörden einräumen musste. Der Einsatz "sei nicht optimal gelaufen", erklärt sie später, die Bilder, die durch die Medien gegangen seien, hätten auch sie "enorm berührt". Im selben Atemzug äußert sie jenes Bonmot, das mittlerweile zum Unwort des Jahres gekürt worden ist: Sie wolle bei Abschiebungen in Zukunft "humaner vorgehen".
Für die 14-jährige Armenierin, die am selben Tag, als Fekter diese Maßnahmen angekündigt hat, von der Fremdenpolizei aus der Schule geholt werden sollte, galten die Bestimmungen offenbar noch nicht.
In weiterer Folge hat das Innenministerium einige Vorgaben festgelegt, wie Abschiebungen von Familien mit Kindern durchzuführen seien. Die BeamtInnen sollen z.B. pädagogischen oder sozialarbeiterischen Hintergrund haben, in Zivilkleidung und ohne sichtbare Bewaffnung auftreten, und statt in Schubhaft sollen Eltern und Kinder künftig in "familiengerechten Unterbringungen" auf ihre Ausreise warten. Die Einrichtung der Ombudsstelle für Fremdenwesen wird ebenfalls in diesem Vorgabenkatalog beschlossen, und hat Ende Oktober ihre Arbeit aufgenommen.
APA/Herbert Neubauer
Einwanderungs- statt Abschiebungshotline
Die neue Ombudsstelle versteht sich in erster Linie als Rechtsauskunft. Persönlich vorsprechen kann man dort allerdings nicht. Menschen, die abgeschoben werden sollen, VertreterInnen von NGOs und interessierte BürgerInnen können ihre Fragen zum Thema Fremdenrecht nur per Telefon oder Mail stellen, erklärt der Leiter der Fremdenpolizei Johann Bezdeka.
In den ersten beiden Monaten haben die drei MitarbeiterInnen der Ombudsstelle auf diesem Weg etwas mehr als 200 Anfragen bearbeitet. Auffallend dabei sei, dass sich der weitaus größte Anteil dieser Anfragen nicht auf Abschiebungen bezieht, sondern auf Möglichkeiten der Einreise nach Österreich, sagt Bezdeka: "Wie kann ich eine Einreiseberechtigung nach Österreich bekommen, sei es ein Aufenthaltstitel oder ein Visum? Das ist die häufigste Frage an die Ombudsstelle und kommt sehr oft von Menschen, die z.B. ihre Familienangehörigen nach Österreich bringen wollen, und hier Auskunft bekommen, wie sie das auf legalem Weg schaffen, wo sie sich richtigerweise hinwenden, und welche Dokumente sie dafür brauchen."
Dass die Ombudsstelle, die als Instrument für Abschiebungen geschaffen wurde, auf diese Weise als Einwanderungsberatung genützt wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Allerdings ließe die Bearbeitung der Anfragen schwer zu wünschen übrig, findet Anny Knapp, Obfrau der Asylkoordination Österreich. Sie hat der Ombudsstelle Ende Oktober testhalber ein Mail geschickt, das bis heute nicht beantwortet wurde. Lediglich eine Empfangsbestätigung mit dem Vermerk "Ihre Anfrage wurde weitergeleitet" sei in ihrem Posteingang gelandet. Auch von KollegInnen diverser Asyl- und Flüchtlingsberatungstellen habe sie kaum Feedback von erfolgreichen Interventionen bekommen. Knapps Kritik an der Ombudsstelle ist aber viel grundsätzlicher: "Unter einer Ombudsstelle versteht man üblicherweise eine unabhängige Einrichtung - und das sind die abgestellten Mitarbeiter des Innenministeriums sicher nicht. Als Teil der Behörde sind sie natürlich weisungsgebunden und daher sicher keine unabhängige Stelle."
Der richtige Weg
Die Asylkoordination schlägt damit in dieselbe Bresche wie die Grünen. Deren Menschenrechtssprecherin Alev Korun hat die Einrichtung der Ombudsstelle als zynisch bezeichnet, da sie abzuschiebende Familien quasi dazu auffordere, ihre eigenen Abschiebungen möglichst reibungslos abzuwickeln.
Tatsächlich darf die Ombudsstelle für Fremdenwesen zwar keine Abschiebung oder Schubhaft selbst veranlassen, sie darf aber sehr wohl Informationen von Betroffenen an die zuständige Behörde, z.B. an die Fremdenpolizei, weiterleiten. Bei "konkreten Verfahren", erläutert es der Leiter der Fremdenpolizei, habe die Ombudsstelle somit die wichtige Funktion, "die beiden, die zusammenarbeiten sollen, auf den richtigen Weg zu bringen".
Insgesamt scheint die Ombudstelle des Innenministeriums im Fremdenwesen aber keine große Rolle zu spielen. Nach den jüngsten Vorfällen sollte ihre Einrichtung wohl die öffentliche Meinung ein wenig beruhigen, vermutet Anny Knapp von der Asylkoordination: "Im Endeffekt ist das Ganze Kosmetik. Die Ombudsstelle ändert nichts am Faktum der Abschiebung - Abschiebung ist und bleibt eine zwangsweise Außerlandesbringung, und selbst wenn man das Vorgehen dabei ein bisschen abfedert, ändert das am Kern nichts."