Standort: fm4.ORF.at / Meldung: "Know your rights! Ferienjob, Praktikum & Volontariat"

Claus Pirschner

Politik im weitesten Sinne, Queer/Gender/Diversity, Sport und Sonstiges.

16. 6. 2010 - 15:55

Know your rights! Ferienjob, Praktikum & Volontariat

Rechtliche Tipps, damit du beim Ferienjob gut aussteigst.

130.000 SchülerInnen und StudentInnen starten in Österreich auch heuer bald wieder ihren Ferienjob. Ob Servieren am Wörthersee, Flyerverteilen auf Festivals, oder Pflichtpraktikum im Labor. Welche Kohle steht dir da zu? Welche Rechte hast du beim Sommerjob? Das hängt sehr davon ab, ob du einen gewöhnlichen Job, ein Praktikum oder ein Volontariat machst.

IFES Befragung unter 200 SchülerInnen und 200 StudentInnen über Praktika:
Die meisten sind mit ihren Praktika im Sommer zufrieden. Die Kohle sei angemessen, die Tätigkeiten okay. Allerdings, ein Drittel der Praktika ist unbezahlt, ein Großteil davon zu Unrecht. Ein Drittel der SchülerInnen hat große Probleme, überhaupt ein Praktikum zu finden. Je niedriger die Bildung der Eltern, desto schwieriger finden SchülerInnen eine Praktikantenstelle. Es hängt zu sehr vom Bildungsstand und Netzwerk der Eltern ab, ob man ein passendes Praktikum ergattert. Unis und Schulen sollten, so regt die Gewerkschaft der Privatangestellten an, mehr bei der Vermittlung von Praktika in die Pflicht genommen werden.

Klassischer Ferienjob

Da geht’s einem meistens hauptsächlich ums Geldverdienen. Wenn du angestellt bist, dann steht dir ein Mindestgehalt je nach entsprechendem Kollektivvertrag zu. Du kriegst anteilsmäßig Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Mit 800 bis 1.000 Euro Mindestgehalt ist in jedem Fall zu rechnen. Du bist an Arbeits- und Ruhezeiten gebunden.

Praktikum

Viele absolvieren Pflichtpraktika im Rahmen ihrer Ausbildung an einer Schule, Fachhochschule oder an der Universität. Geht es nur um die Ausbildung. Arbeitest du im Betrieb nicht produktiv mit, dann gelten Kollektivverträge und Arbeitsrecht nicht. Dann kann man nur mit dem Arbeitgeber aushandeln, ob und wieviel man bezahlt bekommt.

Volontariat

Mit Volontariat ist das Schnuppern gemeint. Du kannst kommen und gehen, wann du möchtest und schaust den anderen im Betrieb sozusagen über die Schulter. Du bist also an keine Arbeitszeit gebunden und nicht im Unternehmen integriert. Du bist nur unfallversichert (der Arbeitgeber muss dich bei der AUVA anmelden).

Prekär Hackln

Wenn du nicht angestellt bist, sondern als freier Dienstnehmer angeheuert wirst, bist du versichert, hast aber zum Beispiel kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Hast du einen Werkvertrag unterzeichnet, giltst du als selbständig, als Unternehmer, und musst dich selbst versichern.

Was tun bei Unklarheiten, Etikettenschwindel und anderen Problemen?

Infobroschüre der GPA-djp

GPA

Info-Broschüre zum Download

Oft entpuppen sich Volontariate, Praktika oder auch freie Dienstnehmer- oder Werkverträge als klassische Ferienjobs, wo du angestellt sein solltest. Wenn du wie ein Elektriker Kabel verlegst oder wie eine Bürokraft Schriftverkehr erledigst, wenn du quasi eine Urlaubsvertretung machst, dann geht das weit übers Volontariat oder das Praktikum hinaus und du sollst auch danach bezahlt werden. Ein weiteres Problem: Machst du Überstunden, zahlen Unternehmen diese in über der Hälfte der Fälle nicht aus. In all diesen Lagen hilft es, unbedingt Aufzeichnungen über Tätigkeit und Arbeitszeit zu machen. Dann holst du dir Rat bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft. Die können dir dann helfen den Lohn einzufordern. Und da genügt oft ein Gespräch oder ein Brief der Gewerkschaft an den Arbeitgeber - im Notfall kann man auch klagen.