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Robert Zikmund

Wirtschaft und Politik

14. 6. 2010 - 13:47

Väter ohne Rechte?

In Österreich demonstrieren Väter-Organisationen dagegen, dass im Trennungsfall der Eltern die Obsorge fast automatisch der Mutter zugesprochen wird. Aber auch diese Organisationen stehen häufig im Kreuzfeuer der Kritik.

Es passiert nicht jeden Tag, dass im deutschen ZDF Auslandsjournal Österreich im Blickpunkt steht – unlängst war es aber soweit. Stein des Anstoßes:

Unser Familienrecht stammt teilweise aus dem vorvorigen Jahrhundert.

Immer öfter hört man von enttäuschten Vätern, denen, obwohl sie brav ihre Alimente zahlen, das Besuchsrecht von den Müttern verweigert wird. Dass das Obsorge-Recht im Trennungsfall fast automatisch der Mutter zugesprochen wird, mag fallweise sinnvoll sein, dennoch gibt es aber auch einige gesetzliche Schieflagen, von den sich vor allem die Väter benachteiligt fühlen.Vor allem unverheiratete Väter haben hier keine Chance gegen den Willen der Mutter ihre Kinder zu sehen.

Am Samstag haben daher einige Väter-Organisationen in Wien demonstriert, sie wollen die gemeinsame Obsorge, wie sie etwa in einigen europäischen Ländern geregelt ist. Und auch dagegen wurde demonstriert, von linken Gruppen die den Forderungen der Väter nichts abgewinnen können und darin eine Restauration des Patriarchats wittern.

Demonstration der Väter

ZDF

Eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes könnte hier jetzt frischen Wind in den Paragraphen-Wald bringen. Im Justizministerium ortet man Handlungsbedarf. „Jeder spricht von Rechten der Frauen, Rechten der Männer – aber wer spricht eigentlich von den Rechten der Kinder? Wir müssen schauen was das Beste für die Kinder ist. Meines Erachtens haben Kinder einen Anspruch auf beide leiblichen Elternteile. Auch nach einer Trennung und auch dann wenn die Eltern nicht verheiratet sind“. In der momentanen Gesetzeslage haben die Kinder aber keine Chance mit Vater und Mutter aufzuwachsen, und zwar dann nicht wenn die Mutter das Besuchsrecht boykottiert oder die Väter eben unverheiratet sind.

Bei einer Einladung des Vereins „Väter ohne Rechte“ ins FM4 Studio sind gleich ein halbes Dutzend Väter erschienen, die diesen Zustand beklagten. „Es wurde nie auf das Kindeswohl geachtet, es wurde nie geschaut wie das vorher war, meine Exfrau hat die Obsorge beantragt und mir wurde das einfach zugestellt. Es wurden also die Kinder nicht gefragt, ich wurde nicht gefragt und das Umfeld auch nicht“, so ein betroffener Vater.

Ist die österreichische Justiz also tendenziell Väter-feindlich wie es von den Väter-Organisationen manchmal behauptet wird? Der Familienrechts-Experte Mag. Markus Huber wägt ab: „So allgemein kann man das nicht sagen, dass sie väterfeindlich ist. Faktum ist aber natürlich, dass die Durchsetzung der Besuchsrechte ein großes Problem darstellt. Die Zwangsmaßnahmen, die dem Gericht zur Verfügung stehen, wie Beugehaften oder Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro, sind nur sehr bedingt tauglich“. Dem Gericht fehlen also die Mittel und Wege existierende Besuchsrechte zu vollstrecken. Diese Erklärung ist den organisierten Vätern allerdings nicht ausreichend, ein Vater meint dazu:

„Wenn die Richter sagen, sie können der Kindesmutter keine Geldstrafe auferlegen, dann halte ich dagegen, das ist so wie wenn die Mutter mit 200kmh auf der Autobahn aufgehalten wird und die Polizei darf nicht strafen, weil diese Strafe gegen das Kindeswohl wäre“.

In letzter Zeit hat sich auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in die Debatte eingeschaltet. So wurde ein tschechisches Gericht in Prag zu Schadenersatz verurteilt, weil es die Besuchsrechte eines Vaters nicht durchsetzte und so zu einer Entfremdung zwischen Vater und Kind beigetragen hat.

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Während man in Teilen der österreichischen Richterschaft in dieser Frage noch gespalten ist, macht die Justizministerin aus ihrer Präferenz für die gemeinsame Obsorge kein Hehl. „In Deutschland gibt es ein Modell, das bei einer Trennung zunächst eine gemeinsame Obsorge vorsieht. Nur im Fall der Gefährdung des Wohl des Kindes kann die Obsorge einem Elternteil genommen werden. Dieses Modell sollten wir prüfen, es könnte dazu führen, dass die gemeinsame Obsorge automatisch gewährt wird.“

Es sieht also so aus, als würde sich das österreichische Familienrecht etwas bewegen, es gibt die Willenserklärung des Justizministeriums zur gemeinsamen Obsorge, auch bei unverheirateten Eltern. Gegen den Druck diverser Väter-Organisationen formiert sich allerdings auch schon erster Widerstand, vor allem das Auftreten mancher Vereins-Vertreter sorgt für Aufregung. Gegen einzelne Väter wurde sogar bereits polizeilich ermittelt.

Gehen manche Väter in der Forderung ihrer Begehrlichkeiten zu weit? Und droht der „antifeministische Backlash“? Wie sieht die österreichische Väter-Rechts Bewegung aus?

Diese Fragen erörtern wir heute Nachmittag zwischen 18 und 19 Uhr in FM4 Connected.