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Rainer Springenschmid

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12. 11. 2009 - 15:19

Negativer Asylbescheid für die Familie Zogaj

"Ich bin zuversichtlich, dass wir eine positive Entscheidung in der zweiten Instanz noch zustande bringen können", sagt Zogajs Anwalt.

Seit zwei Jahren ist der Fall Arigona Zogajs immer wieder in den österreichischen Medien, ein Fall, der symbolisch für den Umgang mit Migrantinnen und Migranten in diesem Land steht. Damals, im September 2007, sollte die Familie abgeschoben werden, die damals 15-jährige Arigona taucht unter und droht mit Selbstmord. Inzwischen leben Arigona Zogajs Vater und Geschwister wieder im Kosovo, Arigona und ihre Mutter sind noch in Österreich; sie sind beide wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung.

Arigona Zogaj lebt jetzt sieben Jahre in Österreich, geht hier zur Schule, spricht perfekt Deutsch. Heute erhielt die Familie Zogaj den Bescheid, dass ihr Asylantrag in erster Instanz abgelehnt wurde und ihnen die Ausweisung droht.

Behördenkommunikation via Kronen Zeitung

Bereits gestern Abend konnte das ganz Österreich aus der Kronen Zeitung erfahren, was Helmut Blum, der Anwalt der Familie Zogaj, für "aus rechtsstaatlicher Sicht völlig untragbar" hält. "Es kann nicht sein, dass eine Partei eines Verfahrens über die Medien erfahren muss, wie über ihren Antrag entschieden worden ist", so der Anwalt.

Familie Zogaj

APA / Manfred Fesl

Die Asylbehörde hat zwei Dinge entschieden: Der Asylantrag wird abgelehnt, und subsidiärer Schutz wird nicht gewährt, die Zogajs werden also auch nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.
Das heißt aber trotzdem nicht, dass sie jetzt gleich abgeschoben werden. Denn binnen 14 Tagen kann der Anwalt der Familie Zogaj Beschwerde beim Asylgerichtshof, der zweiten Instanz, einlegen. Dort werden unabhängige Richter über den Asyl- und Flüchtlingsstatus entscheiden.

Für die zweite Instanz ist Helmut Blum zuversichtlich: "Ich sehe gute Chancen, erstens haben wir medizinische Gutachten, über die man nicht so ohne Weiteres hinweg gehen wird können, und zweitens wird ein unabhängiges Höchstgericht über diesen Fall entscheiden. Da gibt es keine Weisungen, die vom Innenministerium kommen können, sondern unabhängige Richter prüfen anhand der Gesetzeslage den Fall und entscheiden. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine positive Entscheidung in der zweiten Instanz noch zustande bringen können", so Blum.

(Vor)Letzte Chance Asylgerichtshof

Fällt das Urteil auch in der zweiten Instanz negativ aus, dann bleibt nur noch der Gang zum Verfassungsgericht, und dann wird es schwierig: Zum Einen bedeutet das nicht automatisch einen weiteren Aufschub der Abschiebung, zum Anderen ist die Spruchpraxis des Verfassungsgerichtshofes laut Helmut Blum sehr streng.

Ein Antrag auf humanitäres Bleiberecht sei keine Alternative: "Ein Bleiberechtsverfahren wird es nicht geben können, weil die Frage, ob jetzt die Ausweisung der Familie Zogaj zulässig ist oder nicht, im Asylverfahren geklärt wird. Und wenn im Asylverfahren nicht herauskommt, dass die Ausweisung auf Dauer unzulässig ist weil die Integration schon so weit fortgeschritten ist, dann wird es auch keine humanitäre Niederlassungsbewilligung geben. Also entweder wir schaffen es im Asylverfahren, oder der Zug ist abgefahren."

Wie konnte das nur passieren

Im Innenministerium kann man sich übrigens nicht erklären, wie der Inhalt des Bescheids an die Kronen Zeitung gelangt ist. Da die Verletzung des Amtsgeheimnisses ein Offizialdelikt ist, werden jedenfalls Ermittlungen eingeleitet.

Radio-Tipp: Donnerstag, 12.11.09

In Connected (15-19) ist Autor Franzobel zu Gast bei Mirjam Unger. Er hat von Anbeginn an den Fall Zogaj verfolgt und sich intensiv für ein Bleiberecht der aus dem Kososvo stammenden Familie eingesetzt. Dieses Jahr hat er die Geschichte der Zogajs für das Festival Linz09 in dem Theaterstück "A Hetz oder Die letzten Tage der Menschlichkeit" verarbeitet. Zusammen mit einem sehr persönlichen Essay zum Thema Migration und Asyl ist dieses kürzlich als Buch erschienen. "Österreich ist schön. Ein Märchen" so der Titel.