Erstellt am: 21. 7. 2009 - 17:31 Uhr
Keine unbezahlten Überstunden
Sommerzeit bedeutet für viele nicht nur Ferienzeit und Urlaub sondern auch "hackln". Studierende und SchülerInnen wollen Geld verdienen oder der Studienplan sieht oft ohnehin ein Praktikum vor. Gerade dort ist Vorsicht geboten. Man sollte sich nicht ausbeuten lassen. Arbeiterkammer-Rechtsberater Josef Leitner: "Die Gefahr dieser Generation Praktikum ist, dass junge Leute es wichtiger erachten, den Job zu bekommen und nicht korrekt bezahlt zu werden, weil sie auf lange Sicht glauben, damit besser zu fahren. Ich ermutige aber, dass man sein Recht geltend macht!"
Ferienjob
Bei vielen Sommerjobs ist man angestellt und hat daher gleiche Rechte und Pflichten wie andere Angestellte: Bestimmte Arbeits- und Ruhezeiten, eine Entlohnung zumindest nach Kollektivvertrag, wenn es einen gibt; Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Krankenversicherung.
Nicht vorgesehen sind bei Ferialjobs Überstunden. Josef Leitner: "Die fallen sehr häufig an, obwohl sie für Unter-18jährige eigentlich verboten sind, und noch dazu zur Hälfte, bei Studenten sogar zu 70%, nicht bezahlt werden." Der Experte rät, die täglichen Arbeitsstunden zu notieren, das dient später bei Nachforderungen als Beweisgrundlage - notfalls auch vor Gericht.
Geht man einer wetterabhängigen Beschäftigung nach, wie z.B. Eisverkauf oder Bootsverleih hat man auch ein Recht auf Entlohnung, wenn einem bei Schlechtwetter der Arbeitgeber heimschickt. "Wenn das Schlechtwetter mit sich bringt, das halt kein Kundenverkehr da ist, dann muss der Arbeitgeber trotzdem Entgelt bezahlen. Das ist keine Frage", versichert Josef Leitner.
Prekärer Sommerjob?
Hat man keine Festanstellung sondern einen freien Dienstvertrag, gibt es im Krankheitsfall keinen Lohn. Im Falle eines Werkvertrages ist man selbständig und muss sich selbst versichern. Bei Fundraising-Aktivitäten oder in Callcentern wären solche prekären Beschäftigungen beispielsweise möglich. Allerdings gilt es zu checken, ob du wirklich frei oder selbständig arbeitest, ansonsten könnte man eine Anstellung und damit mehr Rechte einfordern.
Praktikum
Bei einem Praktikum gelten andere rechtliche Grundlagen, hier es gibt es z.B. kein Recht auf eine Entlohnung. Man muss unter Umständen über ein Taschengeld froh sein. "Wenn ich allerdings eingebunden bin in das System, wenn ich weisungsgebunden bin, wenn ich an Arbeitszeiten gebunden bin, wenn ich eine Urlaubsvertretung mache, dann sind das Indizien, die eigentlich für ein Dienstverhältnis sprechen", so Josef Leitner. Wer als Praktikant bloß Taschengeld oder nicht mal das bekommt und eigentlich dort richtig betriebswirtschaftlich für den Profit arbeitet, sollte eine Anstellung und somit einen Lohn erhalten.
Arbeitsvertrag vor Beginn
Vor Arbeitsantritt empfiehlt es sich immer mit der Firma einen Arbeitsvertrag über Arbeitszeiten und Bezahlung abzuschließen, um späteren Enttäuschungen vorzubeugen bzw. um leichter dein Recht einzufordern. Arbeiterkammer und Gewerkschaften bieten Beratung und Rechtshilfe.
Briefe austragen, kellnern oder Spenden keilen - was sind eure Ferialjob-Erfahrungen?