Erstellt am: 27. 5. 2009 - 15:17 Uhr
Bist du auf der Liste?
Wählen
können alle Studierenden an Universitäten noch bis Donnerstag, 28.Mai, wobei die Wahllokale zu unterschiedlichen Zeiten schließen. Eine Liste aller Unis samt Öffnungszeiten der Wahllokale gibt es hier.
Gestern hat der analoge Teil der ÖH-Wahlen begonnen und schon gibt es ein Problem: Die wegen des E-Votings zentralisierte Wählerevidenz ist fehlerhaft und schließt manche Studentinnen und Studenten aus. Nicht auf der Liste der potentiellen Wähler und Wählerinnen sind zum Beispiel Studierende, deren Namen mit einem Umlaut beginnen, in deren Namen Doppelvokale vorkommen oder manche Leute mit Doppelstudien. Manche Fehler in der Liste würden sich inzwischen erklären lassen, erzählt Sophie Wollner vom VSSTÖ, die dem ihrer Meinung nach unausgegorenen E-Voting-System die Schuld an den mangelhaften Verzeichnissen gibt. So wurden Namen mit Umlauten zum Beispiel vom System einerseits hinter denen mit Z gereiht, aber dann nur Namen von A bis Z ausgegeben). Andere, wie das Phänomen der teilweise verschwundenen Namen mit "aa" oder "ee" bleiben nach wie vor ein Rätsel.
Hä?!
Bisher hatte jede Uni ihr eigenes Wählerverzeichnis, was - etwa bei Doppelstudien - auch zu Missverständnissen führen konnte. Doch anlässlich der Einführung der elektronischen Stimmabgabe musste die Liste aller Wahlberechtigten zentral beim Bundesrechenzentrum, das für die Durchführung der Online-Wahl zuständig ist, angelegt werden.
Nachdem die E-Voting-Phase vergangenen Freitag zu Ende gegangen ist, wurden alle 2161 E-Voter aus der Liste gestrichen und diese aktualisierte Version des Wählerverzeichnisses an die Wahllokale weitergegeben. An sich nicht blöd, weil dadurch sicher niemand zwei Stimmen abgeben kann. Die Wahlkommissionen an den einzelnen Unis haben diese Listen erst Montag Nacht bekommen. Zeit zum Abgleichen mit ihrem Verzeichnis war da nicht mehr, weshalb die Fehler erst am Dienstag - während der Wahl - bemerkt worden sind.
Was also tun?
Wer also nicht im Wählerverzeichnis aufscheint, sollte das unbedingt überprüfen lassen. Die Wahlkommissionen gehen dem nach und wer eigentlich doch auf der Liste steht, darf auch wählen, sagt der Vorsitzende der Wahlkommission der Uni Wien, Christian Albrecht: "In Absprache mit der Studienabteilung und unserem internen System überprüfen wir das und schauen, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht an dieser Hürde scheitern." Wer also zum Stichtag, dem 7. April inskribiert war, sollte auf eine Überprüfung seiner Wahlberechtigung bestehen. Dazu rufen auch alle Fraktionen unisono auf. Schließlich gibt es keinen seriösen Untersuchungen über die politischen Präferenzen von Menschen, deren Namen mit einem Umlaut beginnen.