Standort: fm4.ORF.at / Meldung: "Internetsperren gegen Filesharer"

Erich Möchel

Netzpolitik, Datenschutz - und Spaß am Gerät.

7. 3. 2011 - 06:05

Internetsperren gegen Filesharer

Seitens EU-Kommission und Ministerrat ist ein neuer Versuch angelaufen, private Filesharer mit kriminellen Geschäftemachern gleichzustellen. Überwachungs- und Sperrverpflichtungen für Internetprovider stehen damit wieder im Raum.

"Halten sie Urheberrechtsverstöße via Internet für ein Problem, das im Rahmen des existierenden Maßnahmenpakets in der Richtlinie 2004/48/EC nicht vollständig gelöst ist? Welche spezifischen Maßnahmen sind ihren Augen geeignet, die Verstöße zu bekämpfen? Besteht Bedarf für eine Regelung bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern (...)?".

Das sind die ersten drei Punkte eines "Questionnaire" der EU-Kommission im Auftrage des Rats, das dazu dienen soll, die wegen massiver Diskrepanzen im Ministerrat eingefrorene Richtlinie IPRED2 (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) wieder flottzukriegen. Das EU-Parlament hatte mit relativ knapper Mehrheit dafür grünes Licht gegeben.

Internetsperren der anderen Art

"Ohne Internetsperren geht es im Kampf gegen Kinderpornografie nicht", sagen wiederum Vertreter der konservativen CSU/CDU in Deutschland, und sorgen damit womöglich für ein baldiges Ende der einjährigen Testphase, in der die Devise "Löschen statt sperren" ausprobiert wurde und wird.

Ein Studiogespräch von Robert Glashüttner mit Netzkultur- und Datenschutz-Host Erich Moechel über Internetsperren in Deutschland gibt's am Montag, 7.3. in FM4 Connected (ab 15 Uhr) zu hören.

Dieser Versuch sei ein "Flop" gewesen, so ein CDU-Fraktionsabgeordneter in einem Zeitungsinterview. Was ist mit "löschen" und "sperren" in diesem Kontext eigentlich genau gemeint, und wie sieht die (technische) Umsetzung in der Praxis aus? Wie sind diese politischen Maßnahmen zu bewerten?

IPRED2 und Benutzersperren

Diese Richtlinie wiederum, die letztendlich Sperren des Internetzugangs wegen Urheberechtsverstößen beinhalten könnte, soll IPRED1 ergänzen, mit der seit 2004 die zivilrechtlichen Maßnahmen gegen "Produktfälschung und Piraterie" verschärft wurden. IPRED2 definiert den strafrechtlichen Rahmen etwa für den Vertrieb gefälschter Medikamente und Luxuswaren, also Delikte, die in den Bereich des organisierten Verbrechens fallen.

"Internetsperren" gegen Kinderporno-Sites sind technisch wirkungslos, weil sie mit zwei Mausklicks und einem Eintrag in den Netzwerkeinstellungen auch von absoluten Laien umgangen werden können. Dass Teile der EU-Politiker sie trotzdem einführen möchten, lässt darauf schließen, dass mit der dazu nötigen Sperrinfrastruktur andere Ziele verfolgt werden.

Etwas verkürzt gesagt, ist IPRED2 bei jedem Anlauf bis jetzt daran gescheitert, dass mehrere Mitgliedsstaaten darauf bestehen, auch mit dem vollen Katalog des Strafrechts gegen private Tauschbörsenbenützer vorzugehen.

Land der Internet-Abdreher

In erster Linie ist es Frankreich, das seine Maßnahme der Internetsperren gegen Urheberrechtsverstöße unbedingt in europäischem Recht verankert sehen will. Es war denn auch eine Parteigängerin Nicolas Sarkozys im EU-Parlament namens Marielle Gallo, deren Bericht dafür sorgte, dass IPRED2 wieder auf Tagesordnung kommt.

Wie alle derartigen Initiativen der französischen Regierungspartei läuft alles letztlich auf ein "Three Strikes Out"-Regime hinaus: Bei wiederholten, mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen wird auf Zuruf der Medienindustrie der Internetzugang des Betreffenden gesperrt.

"Verantwortlichkeit = "Überwachung"

Zudem lassen die quer durch das Dokument gestreuten Verweise auf "Haftbarkeit" oder "legale Verpflichtungen" bis hin zu geforderten "präventiven Maßnahmen" durch ISPs die Möglichkeit von zusätzlichen "Sperren" auf Providerseite gegen Filesharing-Links dezidiert offen. Wie diese "Sperren" gegen "Kinderpornografie" in mehreren europäischen Staaten (nicht) funktionieren, ist rechterhand zu lesen.

Mit "Regelungen bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern" ist in Frage drei des Katalogs nicht weniger gemeint, als dass die ISPs den Netzwerkverkehr ihrer Kunden vorbeugend überwachen.

In Punkt 1.5 wird es noch klarer: "Besteht ein Bedarf, das existierende gesetzliche Rahmenwerk in Bezug auf Haftung oder gesetzliche Verpflichtung für Online-Service-Provider - inklusive Suchmaschinen und Online-Plattformen - zu verbessern, wenn diese Services direkt für Verstöße benützt werden (nicht notwendigerweise in kommerziellem Ausmaß)?"

Strafrecht gegen Filesharer

Nur dann nämlich, wenn bei Urheberrechtsverletzungen kommerzielle Interessen im Spiel sind, beginnt das Strafrecht zu greifen, das der Verfolgung dann die gesamte Palette der Maßnahmen einräumt.

Aus diesem Grund versucht man unter abenteuerlichen Verbiegungen der Logik die mehrheitlich sehr jungen Tauschbörsenbenutzer in die Nähe schwerer Kriminalität zu schieben. In schnöder Regelmäßigkeit werden Tauschbörsen abwechselnd der Distribution von "Kinderpornografie" bezichtigt, ohne dass dafür je ein konkreter Fall genannt worden wäre.

Im EU-Parlament ist ein neuer Anlauf, der "Internetsperren gegen Kinderporno" auf nationaler Basis möglich macht, bereits durch den Innenausschuss des EU-Parlaments auf dem Weg zur ersten Lesung im Plenum. In Algerien und anderen totalitären Staaten wurde eine derartige Kontroll- und Sperrinfrastruktur zum "Schutz der Jugend vor Pornografie" bereits vor Jahren errichtet.

Es wird "argumentiert", dass auch bei Dateitauschern auf nichtkommerzieller Basis ein "geldwerter Vorteil" gegeben sei, weshalb strafrechtlich vorzugehen sei. Dann wiederum heißt es, Tauschbörsenbenutzer seien mit kriminellen Produktfälschern gleichzusetzen, da sie ein für die Weitergabe nicht autorisiertes Produkt in Umlauf gebracht hätten.

"Bedarf nach Beschlagnahme von PCs"

Damit wäre die ganze Palette strafrechtlicher Maßnahmen möglich, womit wir bei Punkt 3.3. des "Questionnaires" angelangt sind: "Besteht Bedarf, dass private Computer durchsucht oder beschlagnahmt werden können, um Beweise für eine Urheberrechtsverletzung via Internet zu sichern"?

In dieser Tonart geht es denn weiter. In 4.5. wird gefragt, ob Internetplattformen und Provider in einem größeren Ausmaß vorbeugend oder zur Abstellung von Urheberrechtsverletzungen involviert werden sollten. 5.3 behandelt ein mögliches Auskunftsrecht für die Medienkonzerne als "vorbeugende Maßnahme", 6.2. stellt überhaupt in Frage, ob "kommerzielles Ausmaß" als Voraussetzung noch zeitgemäß sei bzw. nicht überhaupt wegfallen könne.

Links

Der Fragenkatalog soll am Mittwoch in Brüssel präsentiert werden, auf der Website des Ministerrats ist er ziemlich gut versteckt. Die Richtlinie IPRED1 zum zivilrechtlichem Vorgehen von 2004.

Wie es weiter geht

Insgesamt spricht dieser (Suggestiv)-Fragenkatalog wieder sämtliche Maßnahmen an, auf die sich erstens der Ministerrat seit 2004 nicht einigen konnte und die - zweitens - eine deutliche Mehrheit im Parlament wiederholt abgelehnt hatte.

Am kommenden Mittwoch plant die EU-Kommission dieses "Questionnaire" der Arbeitsgruppe für "Geistiges Eigentum" im Ministerrat zu präsentieren. Deren nächstes Treffen am 21. Februar steht ganz im Zeichen dieses "Questionnaires", zu dem bis 31. März Stellungnahmen abgegeben werden können.