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Claus Pirschner

Politik im weitesten Sinne, Queer/Gender/Diversity, Sport und Sonstiges.

12. 2. 2010 - 14:23

Heteros wollen unter den amtlichen Regenbogen

Ein Linzer Heteropaar will sich verpartnern lassen

Seit 1. Jänner hat Österreich als eines der Schlusslichter in Westeuropa die Homo-Ehe eingeführt. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen sich 'verpartnern' - wie das amtlich heißt. Wer die Homo-Ehe eingeht, ist beispielsweise besser versichert und hat Unterhaltsrechte bzw. -pflichten.

Bislang gab es vor allem Kritik von NGOs und den Grünen, weil die Homo-Verpartnerung weniger Rechte mit sich bringt als die Hetero-Ehe. Verpartnerte dürfen etwa keine Kinder adoptieren, standesamtliche Trauung ist im Gesetz nicht vorgesehen, Verpartnerung ist erst ab 18 Jahren und Verehelichung schon mit 16 Jahren möglich.

Hochzeitstorte-Paar mit Regenbogenfahne

Radio FM4

Nun wendet sich das Blatt: Ein seit Jahrzehnten liiertes Linzer Heteropaar will sich verpartnern lassen, will also die Homo-Ehe, obwohl das laut Gesetz widerum nur für schwule bzw. lesbische Paare erlaubt ist. Helmut Graupner ist der Rechtsanwalt des oberösterreichischen Heteropaares: "Meine Mandanten hätten gern auch so eine lockerere Bindung, nicht die althergebrachte Form der Ehe. Es gibt beispielsweise kürzere Scheidungsfristen, und geringere Unterhaltspflichten nach der Scheidung. Es gibt keine Pflicht zur Treue sondern zur umfassenden Vetrauensbeziehung. Das ist etwas,wo die beiden sagen, warum sollen wir das nicht haben dürfen, nur weil wir Mann und Frau sind und nicht Mann-Mann oder Frau-Frau."

Das Linzer Paar wird sich jetzt beim Magistrat zur Verpartnerung anmelden, welches das aufgrund des Gesetzes ablehnen müssen wird. Dann wird beim Landeshauptmann berufen, der ebenso ablehnen wird müssen, worauf sich das Paar danach an den Verfassungsgerichtshof wenden wird: wegen Diskriminierung.

Trend zur Ehe für alle

In Ländern wie den Niederlanden, Spanien, Norwegen, Schweden oder Südfrankreich steht die Zivilehe allen Paaren unabhängig von der geschlechtlichen Orientierung rechtlich zu. In Frankreich existiert die Zivilehe nur für Heteros, aber die Ehe-light , den dort so genannten 'PACS', dürfen Heteros wie Homos eingehen. 9 von 10 PACS Ehen werden in Frankreich übrigens zwischen Heteros geschlossen.

In Österreich hat sich unterdessen nicht nur das Linzer Heteropaar an Rechtsanwalt Graupner gewandt. Gleichgeschlechtliche PartnerInnen möchten (entgegen der jetzigen Homo-Ehe), das Recht auf künstliche Befruchtung, eine Verpartnerung außerhalb der Bezirksverwaltungsbehörde oder einen Doppelnamen mit Bindestrich. Die beim Entstehen des Gesetzes vor allem von ÖVP-Seite geforderten Unterscheidungen zwischen Zivilehe und Verpartnerung beinhalten nämlich auch, dass gleichgeschlechtliche Paare zwar einen Doppelnamen führen dürfen, aber ohne Bindestrich - das dürfen nur die Heteros, aber selbst bei denen darf nur einer der beiden Partner den Doppelfamiliennamen führen. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen das dann auch nicht Familiennamen nennen sondern müssen Nachnamen dazu sagen. So was muss einem erst mal einfallen. Und kennt sich noch einer aus?

Rechtliche Klagen gegen die Ungleichbehandlung werden nicht lange auf sich warten lassen. To be continued.

Links:
Rechtskomitee Lambda

International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans & Intersex Association

Homosexuelleninitiative Wien

European Commission On Sexual Orientation Law