Erstellt am: 27. 12. 2011 - 06:00 Uhr
EU-Flugdaten: Kommission zahlt nicht
Das Jahr 2011 geht so zu Ende, wie es begonnen hat, nämlich mit Diskussionen über die in Europa umstrittenen, aktuellen Abkommen mit den USA. Allen voran natürlich jenes zur Weitergabe europäischer Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR).
Das wurde vom Ministerrat zwar vor zwei Wochen durchgewunken, innereuropäisch gehen die Auseinandersetzungen aber weiter, denn nun muss anhand des Abkommens eine EU-Richtlinie formuliert werden. Deren Umsetzung wird nicht eben billig.
Kontroversen um Finanzierung
Wie aus Brüsseler Diplomatenkreisen gegenüber ORF.at verlautete, waren die Diskussionen in den Ratsarbeitsgruppen über die Finanzierung des Systems während der zweiten Dezemberwoche ausgesprochen kontroversiell verlaufen.
Unterstützt von der Ratspräsidentschaft verlangten Frankreich und eine ganze Reihe weiterer Staaten - darunter auch Österreich - die Übernahme der Einrichtungskosten für sogenannte "Push"-Systeme durch die Kommission im Text der EU-Richtlinie festzuschreiben.
Push und PIU
Um zu verhindern, dass die US-Behörden auch weiterhin selbst auf die Buchungssysteme der Airlines zugreifen, wurde die Einführung sogenannter "Push-Systeme" im neuen Abkommen festgeschrieben.
In neu zu errichtenden "Passenger Information Units" (PIUs) werden die Daten der Fluglinien aus einem oder mehreren EU-Staaten zusammengeführt und an die USA weitergegegeben.
Kein Posten im Budget
Die von den USA verlangten Daten der Flugpassagiere mit Destination USA müssen aus den Datenbanken der Fluglinien laufend extrahiert und aktualisiert werden, die Speicherdauer der Datensätze ist noch ungeklärt.
Die Kostendiskussion ist bereits Wochen vor der offiziellen Verabschiedung am 12. Dezember im Ministerrat angelaufen.
Die EU-Kommission weigerte sich strikt, dieser Forderung nachzukommen und eine Kostenübernahme im Richtlinientext festzuschreiben. Dafür gebe es keinen Posten im Budget, hieß es seitens der Kommission.
Allenfalls Kofinanzierung
Die Ratsjuristen wiesen in einer Sitzung der mit dem PNR-Abkommen befassten Ratsarbeitsgruppe Mitte Dezember darauf hin, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich verplichtet seien, die nationale Umsetzung von EU-Richtlinien finanziell selbst zu tragen. Allenfalls sei eine Kofinanzierung durch die Kommission im Rahmen des rechtlich Möglichen.
Die Forderungen Hollands und Ungarns, die bereits eigene PIU-Systeme errichtet haben, nach einer Finanzierung ex post wurden durch die Kommission abschlägig beschieden.
Europäische Begehrlichkeiten
Der zweite strittige Hauptpunkt war und ist die Liste jener Straftaten, zu deren Verfolgung ein Zugriff auf die Passagierdatensätze zulässig ist. Wie immer, wenn plötzlich Datenansammlungen zur Verfügung stehen, die es vorher nicht gegeben hatte, zeigten sich sofort Begehrlichkeiten.
Frankreich, Spanien und die Niederlande verlangten, dass Zugriff auch bei Straftaten möglich sein müsse, die nicht im Text gelistet sind. Das Abkommen mit den USA ist nämlich auf schwere Straftaten beschränkt, die mit mindestens drei Jahren Haft geahndet werden.
Obwohl der Abkommentstext so geheim war, dass ihn die Abgeordneten zum EU-Parlament nur unter Aufsicht lesen durften, erschien er bereits vorab im Netz.
Zusammen mit Italien, Schweden und anderen forderten die obgenannten Staaten auch die Erfassung innereuropäischer Flüge, weil es sozusagen in einem Aufwaschen gehe.
PIUS als Basis für europäisches System
Mit den Passenger Information Units wird gleichzeitig die technisch-organisatorische Basis für ein europäisches Passagierdatensystem erstellt.
Deutschland und Österreich warnten vor einer Aushebelung der Zweckbegrenzung und traten für eine Reduzierung der Straftatenliste zur Wahrung der "Verhältnismäßigkeit" der Richtlinie. Die Ratsjuristen wiederum betonten, dass alles über die Sammlung der Daten einzelner, ausgewählter Flüge hinaus gegen das Schengenabkommen verstoßen würde.
Österreichs Delegation warnt
Mit der "Verhältnismäßigkeit" stehen und fallen auch Klagemöglichkeiten gegen die Datenweitergabe in einem beliebigen EU-Mitgliedsstaat. Die PNR-Richtlinie dient den Europäern nämlich in erster Linie als Rechtsbasis für die Weitergabe dieser personenbezogenen bis sensiblen Daten an das US-Ministerium für Heimatschutz.
Klagen von Passagieren gegen Airlines sollten dadurch ebenso hintan gehalten werden wie Schadenersatzklagen von Fluglinien gegen die Richtlinie oder darauf basierende nationale Gesetze. Jede Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten gefährde die Verhältnismäßigkeit und könnte Schadenersatzklagen ermöglichen, warnte die österreichische Delegation denn auch im Rat.
ACTA zwischen Dorsch und Barsch
Das seit 2007 verhandelte ACTA-Abkommen zur Bekämpfung von Produktpiraterie hatte ursprünglich sogar die routinemäßige Durchsuchung von Laptops und Datenträgern nach "Raubkopien" am Zoll vorgesehen. Bis 2010 war es gelungen, den ACTA-Text vor der internationalen Öffentlichkeit geheimzuhalten. Eine annähernd komplette, zeitlich abfallende Chronologіe findet sich in diesen 118 FuZo-Stories zum Thema ACTA.
Neben der PNR-Abkommen ging noch ein weiteres vor wenigen Tagen durch den Ministerrat. Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA wurde nach langen Verhandlungsjahren in vergleichsweise entschärfter Form durchgewunken.
Als sogenannter "A-Item" ("fait accompli" oder "ausgemachte Angelegenheit") wurde es en bloc mit den neuen Fangquoten für Dorsch und Barsch im Fischereiausschuss verabschiedet. Formaljuristisch ist das zwar korrekt, da A-Items in jedem Ausschuss verabschiedet werden können.
Der Fischereiausschuss
Interessanterweise ist der Fischereiausschuss als Durchwink-Institution gerade bei Abkommen mit Potenzial für Kontroversen beliebt.
Der Ratsbeschluss, dass alle europäischen GSM-Netze mit Schnittstellen zur Überwachung ausgestattet werden müssen, wurde im Jahr 1995 ebenfalls im Fischereiausschuss verabschiedet. Die Öffentlickeit erfuhr erst 16 Monate danach davon, als der Beschluss im Journal der Europäischen Union gedruckt veröffentlicht wurde.
US-Interventionen
Nachdem ein erster Entwurf der novellierten EU-Datenschutzrichtlinie ebenfalls im Dezember vorzeitig bekannt geworden war, hatten die USA sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt.
Mit einer Ѕerie von telefonischen Interventionen durch hochrangige Mitarbeiter des US-Handelsministeriums bei ihren EU-Gegenparts hatten die USA vor den Feiertagen versucht, direkten Einfluss auf den Verlauf der EU-internen Verhandlungen zu nehmen.
Sowohl das ACTA- wie das PNR-Abkommen kommen іm Jänner ins EU-Parlament. Dort ist man wegen der Interventionen in großen Teilen momentan recht ungnädig gegenüber den USA gestimmt.