Erstellt am: 12. 12. 2011 - 15:41 Uhr
Kostenstreit um Flugdatensystem
Beim Treffen des EU-Ministerrats am Dienstag in Brüssel wurde das neue "Passenger Name Records"-Abkommen (PNR) mit den USA zur Übermittlung von Flugpassagierdaten durchgewunken. Der Abkommenstext wurde erwartungsgemäß gegenüber der seit einer Woche kursierenden, "geleakten" Version nur noch in marginalen Details verändert.
Bereits Wochen vor der offiziellen Verabschiedung im Ministerrat, wurde in den Gremien des Rats um die Finanzierung des künftigen "Push"-Systems gestritten. Dabei handelt es sich um einen neuen Datenbankverbund, der die im Abkommen vorgeschriebenen Datenfelder aus den Buchungsystemen extrahiert und an das Ministerium für Heimatschutz (DHS) weiterleitet.
Die ersten beiden Passagen erfuhren am Dienstag ein (kosmetisches) Update, die Story selbst erschien vollinhaltlich kurz vor der Verabschiedung des Abkommens.
Österreichs Position
Dieses "Push"-System soll künftig verhindern, dass die US-Seite sämtliche Daten aus den großen, weltweiten Buchungssystemen in Eigenregie ("Pull") abzieht, wie es seit 2003 Praxis ist.
Zehn Staaten, darunter auch Österreich fordern, dass die Richtlinie, die auf Basis des Abkommens mit den USA erstellt wird, klare Finanzierungszusagen durch die EU-Kommission enthalten müsse. Diese Forderung wurde durch mindestens zehn weitere Mitgliedsstaaten vollinhaltlich unterstützt.
Eine erste Analyse der einzelnen Punkte des Abkommens samt Links zu den Originaldokumenten und einer annähernd kompletten Chronologie der PNR-Abkommen zurück bis 2003. Anhand dieser ist nicht sehr verwunderlich, dass die Europäer auch diesmal keine einzige, zentrale Forderung durchbringen konnten.
Holland, Ungarn
Ungarn und die Niederlande haben offensichtlich bereits sogenannte "Passenger Information Units" zur Übermittlung der Daten eingerichtet. Die Repräsentanten Ungarns und Hollands forderten nämlich, dass auch bereits bestehende, regionale PNR-Systeme von der Kommission zumindest kofinanziert werden müssten.
Damit seien mindestens 75 Prozent der Kosten für die Einrichtung sowie die Ausfinanzierung der laufenden Kosten des Systems gemeint, gab Ungarn zu verstehen. Die Niederlande wiederum betonten, sie seien davon ausgegangen, dass eine Abdeckung der Kosten durch den EU-Haushalt gegeben sei.
Die Kommission lehnt ab
Von Seiten der österreichischen Delegation gab es dazu eine ganze Reihe von Wortmeldungen, die allesamt auf eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Kommission hinausliefen.
Nachdem der vollständige Text des Abkommens bereits vor zwei Wochen im Internet aufgetaucht war, hat nun auch der Ministerrat ѕie praktisch identische Endfassung veröffentlicht.
Eine Finanzierung der laufenden Kosten wurde von der Kommission rundweg abgelehnt, das sei grundsätzlich nicht möglich. Eine Kofinanzierung der Einrichtungskosten sei hingegen im laufenden Haushalt vorgesehen, über deren Höhe schwieg man sich seitens der Kommission jedoch aus.
Das Schwänzchen
Weil das Verhandlungsergebnis nun einmal den Vorstellungen der Europäer - mit Ausnahme Großbritanniens - so gar nicht entsprach, war man seitens des Rats bemüßigt, an die offizielle Zustimmung noch ein Schwänzchen anzuhängen. Es ist dies eine "Deklaration der Union" zu den "Verpflichtungen des Department of Homeland Security unter den Artikeln 17 und 23".
Seitens der "Union wird - wenn es angemessen erscheint - von den Vereinigten Staaten Auskunft verlangt werden" ob in "Drittstaaten, die solche Daten erhalten" auch "vergleichbare Maßnahmen zum Datenschutz getroffen werden", wie jene vom US-Ministerium für Heimatschutz zugesagten.
Was seit 2003 unverändert gilt
Dort werden die Daten europäischer Passagiere 15 Jahre lang gespeichert, das sagt das neueste PNR-Abkommen ebenso, wie alle anderen davor seit 2003. Seitdem wurden nur allerhand Kapriolen und Kadenzen in die Abkommen eingefügt, die auf bloße Umbennungen derselben Vorgänge hinausliefen. Anfangs hatte es geheißen (Abkommen 2003), nach 7,5 Jahren würden die Daten aus dem PNR-System in eine "deleted record file" überführt: Sie wurden als "gelöscht markiert".
Danach wurde derselbe Vorgang bis 2007 als "dormant database" bezeichnet. Bei den Verhandlungen zum neuen Abkommen, das mit sieben Jahren die bisher längste Laufzeit hat, konnten die Europäer den "Erfolg" verbuchen, dass die Datensätze nunmehr "maskiert" würden, seit Neuestem nennt sich das "Depersonalisierung".
Knopfdruck genügt
Die laufende Umbenennung der "Datenschutzmaßnahmen" von der Speicherung der Daten als "deleted record files" und später als "dormant data" ist im FuZo-Archiv einfach nachvollziehbar.
Das bedeutet nur, dass den untersten Chargen der Heimatschützer die Namen der Reisenden nach 30 Tagen nicht mehr direkt angezeigt werden.
Allerdings genügen ein weiterer Mitarbeiter des DHS, der über die nächsthöhere Sicherheitsstufe ("Clearance") verfügt und ein Knopfdruck, dann werden die Daten wieder vollständig angezeigt.
Die nächsten Schritte
Nach der Verabschiedung des Abkommens durch den Ministerrat kommt es im Frühjahr ins EU-Parlament. Dort wird es wie alle anderen Abkommen davor auf heftige Kritik stoßen, die freilich wieder ohne Konsequenzen bleiben wird.
Was nämlich den Stellenwert dieses Abkommens angeht, so könnten die Positionen dies- und jenseits des Atlantiks nicht unterschiedlicher sein.
Nicht bindend für die USA
Die EU braucht diese Abkommen, um europäische Fluglinien vor Klagen wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgesetze durch die Passagiere zu schützen, während die USA überhaupt kein diesbezügliches Abkommen irgendwelcher Art benötigen.
Für die EU und ihre Mitgliedsstaaten hat das neue PNR-Abkommen die Qualität eines internationalen Vertragswerks, für die US-Seite gilt das hingegen nicht. International bindende Verträge müssen von beiden Häusern des US-Kongresses ratifiziert werden, das ist seit 2003 mit keinem der PNR-Abkommen passiert und auch diesmal nicht vorgesehen.