Erstellt am: 12. 7. 2011 - 19:12 Uhr
Das amerikanische Anti-Streaming-Gesetz
Wenn ich ein Snowboard-Video drehe, das mit einem Arcade-Fire Song unterlege und auf Youtube hochlade, habe ich eine Copyright-Verletzung begangen. Wenn ich Lip-Syncing-Videos mache oder Computer-Spiel Partien mit Kommentar online streame genauso. Das Urheberrecht wird im Internet täglich tausende Male verletzt, ob absichtlich oder aus Versehen, meistens aber ohne Konsequenzen.
Die Folgen dieser "kleinen" Urheberrechtsverletzungen haben wir an die Unternehmen outgesourced. Die großen Video-Stream-Plattformen etwa haben längst Verträge mit Plattenfirmen und Verwertungsgesellschaften, an ihren Verdiensten wollen die RechteinhaberInnen mitschneiden.
Streamen als Straftat
Ein neuer Gesetzesvorschlag in den USA könnte diesen "kleinen" Urheberrechtsverletzungen aber bald den Gar aus machen. Die Bill S. 978 sieht vor, jegliche elektronische Aufführung (sprich: Verbreitung im Internet bzw. Streaming) von urheberrechltich geschützen Werken unter das Strafrecht zu stellen. Nicht mehr nur die RechteinhaberInnen können klagen, sondern der Staat könnte von sich aus gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen, und dann drohen sogar Gefängnisstrafen.
Die eigentliche Zielrichtung des Gesetzesantrags ist das Streamen von Kinofilmen (wie es etwa kino.to gemacht hat) oder von Live-Fernsehen, deshalb ist er auch als "Anti-Streaming-Bill" bekannt geworden. Die Tragweite des Gesetzes kann aber nicht abgesehen werden. In der Ablehnung des Gesetzes nimmt vor allem die E-Sport-Community eine zentrale Rolle ein. Der Anwalt und Computerspiel-Kommentator David Graham befürchtet etwa, dass die bisher von den Rechteinhabern tolerierten Live-Streams von Videospiel-Tournieren eingestellt werden könnten, aus Angst vor Strafverfolgung.
Durch diesen Gesetzesvorschlag in den USA haben wir EuropäerInnen zwar strafrechtlich wenig zu befürchten, aber da die großen Videostream-Plattformen in den USA sitzen werden auch wir mögliche Konsequenzen zu spüren bekommen. eine veränderte Internetkultur durch das Bewusstmachen für Urheberrechtsveletzungen, vorauseilende Selbstzensur aus Angst vor Gefängnisstrafen (für ein Vergehen muss man den Titel eventuell nicht einmal selbst hochladen, schon das Einbetten von Videos auf der eigenen Website könnte strafbar sein), oder veränderte Nutzungsbedingungen der Streaming-Plattformen.
Die Bill S.978 ist auf jeden Fall ein Gesetz, das man im Auge behalten sollte.