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Erich Möchel

Netzpolitik, Datenschutz - und Spaß am Gerät.

26. 5. 2011 - 16:19

"Die Verzweiflung der Copyright-Industrie"

Das Vorhaben der EU-Kommission, Internetprovider als Urheberrechts-Hilfspolizei einzuspannen, habe schon 1995 nicht funktioniert, so Rop Gonggrijp. Der Internetpionier, Unternehmer und Hacker kommt morgen nach Wien.

Die EU-Kommission präsentierte am Dienstag ihre neue Strategie zum Schutz von geistigem Eigentum im Internet (IPRED). Neben EU-weiten Vorschriften für Verwertungsgesellschaften und einer einfacheren Lizenzierung für "verwaiste Werke" will der zuständige Kommissar Michel Barnier Probleme wie illegale Downloads "an der Quelle" bekämpfen.

Parallel zum "Internetgipfel" seines Präsidenten Nicolas Sarkozy hat der ebenfalls konservative EU-Kommissar Michel Barnier präzisiert, was Sarkozy mit "Disziplinierung des Internets" gemeint hat.

Die am Dienstag von Barnier vorgestellte neue Strategie der Kommission "A Single Market for Intellectual Property Rights" sieht vor, "insbesonders Urheberrechtsverletzungen über das Internet effizienter zu bekämpfen", nämlich "an der Quelle". Gemeint sind die Internetprovider, die nach Barniers Vorstellung offenbar das Internet produzieren.

Razzia mit Scientology

"Diese Geschichte hat bei uns im Büro angefangen, als wir 1995 mit Zeitungsherausgebern verwechselt wurden. Die Razzia bei xs4all war - glaube ich - weltweit überhaupt der erste Fall, dass Provider für Inhalte in ihren Netzen verantwortlich gemacht wurden", sagte Rop Gonggrijp, Internetpionier, Unternehmer und Hacker, zu ORF.at

Damals seien plötzlich Polizeibeamte beim Amsterdamer Internetprovider aufgetaucht, begleitet wurden sie von Mitgliedern der Scientology-Sekte, die Anzeige wegen Diebstahls erstattet hatten.

Nach holländischem Recht kann der Eigentümer eines gestohlenen Gegenstands einer Hausdurchsuchung beiwohnen, wenn er weiß, wo sich das Diebesgut befindet. Das aber war auf einer der tausenden Homepages, die damals schon bei xs4all gehostet wurden: interne Dokumente von Scientology.

"Wo ist hier das Internet?"

"Als die Polizei fragte, wo sich bei uns das Internet befände, zeigten wir auf einen x-beliebigen Bürorechner" so Gonggrijp weiter, "aber sie wussten nicht, was sie damit anfangen sollten."

Computer

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Wo ist hier das Internet?

Während die Scientologen auf eine Beschlagnhame gedrängt hätten, sei die Polizei zunehmend nervöser geworden, denn inzwischen war die Presse alarmiert worden. Der Einsatzleiter wurde mehrmals aus der Zentrale angerufen - "und dann wollten sie nur noch weg". Die Dokumente waren von der holländischen Journalistin Karin Spaink begeleitend zu einer Artikelserie über Scientology veröffentlicht worden.

Gonggrijp in Wien

Im Rahmen der Veranstaltung "Vom Mythos Internet und dem Ende der klassischen Medien" wird Gonggrijp am Freitag den 27. Mai einen Vortrag an der WU Wien zum Thema halten.

"Verzweiflung der Unterhaltungsindustrie"

Die darauffolgenden Prozesse bis in die oberste Instanz zogen sich bis 2001 und wurden von xs4all samt und sonders gewonnen. Durch die Ausjudizierung habe "abstruserweise gerade Scientology dafür gesorgt, dass wir in Holland gutes Recht bekommen", denn an dem Musterurteil hätten sich eine ganze Reihe von anderen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen orientiert.

Der neue Vorstoß der Kommission überrascht den Internetpionier keineswegs, darin widerspiegle sich lediglich die Verzweiflung der Unterhaltungsindustrie. Tatsache sei, dass dieses Geschäftsmodell einer zentralisierten Verwaltung und Verwertung von Urheberrechten im dezentralen Internet längst nicht mehr funktioniere.

Wie es dazu kam

Die Unterhaltungsindustrie habe in den 90er Jahren die Zeichen der Zeit ebensowenig anerkennen wollen, wie man auch die Wünsche der Kunden nicht eingehen wollte, meint Gonggrijp.

Die designierte oberste Urheberrechtsjuristin der EU-Kommission, Maria Martin-Prat, war davor nicht nur fünf Jahre lang oberste Urheberrechtsjuristin der Musiklobby IFPI. Während ihrer gesamten Lobbyistenzeit war sie auch karenzierte EU-Beamtin.

Die überwältigende Mehrzahl der Internetbenutzer wollte damals nur, was in Zeiten von iTunes heute selbstverständlich ist: Musikstücke einzeln online kaufen, doch die gab es nicht.

Während sich die Unterhaltungsindustrie standhaft weigerte und über das Netz ausschließlich CDs verkaufen wollte, wurde das Musikformat mp3 zum Quasi-Standard, beginnend mit Napster wurden immer neue Tauschbörsen populär.

Kopierschutz als Patentrezept

Das vermeintliche Patentrezept dagegen waren Kopierschutzmaßnahmen ("Digital Rights Management" DRM), begleitet von neuen Gesetzen wie dem "Digital Millennium Copyright Act" (2001) der USA. Das seien die ersten Anzeichen beginnender Verzweiflung gewesen, sagt Gonggrijp.

Kopierschutzmaßnahmen könnten logischerweise nur dann erfolgreich sein, wenn nur noch PCs und anderes Gerät im Umlauf sei, deren Eigentümer keine Ahnung davon hätten, wie ihre Geräte funktionierten. "Als DRM eingeführt wurde, war das ein ähnliches Zeichen der Verzweiflung wie das Einpumpen von Meerwasser ins Kernkraftwerk Fukushima. Man weiß, danach ist alles endgültig kaputt."

Die Folgen waren: erboste Kunden, die ihre neuen CDs nicht mehr auf ihren PCs oder im Auto abspielen konnten, Kopierschutzhacks und immer neue Tauschbörsen, EU-Richtlinien und nationale Gesetze.

IPRED1 2004

2004 wurde die EU-Richtlinie zum Schutz geistigen Eigentums (IPRED1) auf den Weg gebracht, während die Unterhaltungsindustrie gerade den neuen digitalen Musik- und Filmvertriebsweg via Internet an eine Computerfirma namens Apple verlor.

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"Seitdem kauft man sich Politiker und Gesetze, um seine Kunden besser verklagen zu können", was ebenfalls keine nachhaltige Vorgangsweise sei, sagte Gonggrijp abschließend: "in zehn bis zwanzig Jahren ist das alles vorbei." Dann komme nämlich eine Generation ans Ruder, die bereits mit "Festplatten voller Filme und Musik" aufgewachsen sei.

Strafrecht gegen Filesharer

Eigentlich hätte die Richtlinie IPRED1, die das zivilrechtliche Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen betrifft, durch eine zweite zur strafrechtlichen Verfolgung (IPRED2) erweitert werden sollen. Die blieb allerdings auf der Strecke, da man sich unter den EU-Staaten nicht einigen konnte. Angeführt von Frankreich hatten mehrere Staaten versucht, gewöhnliche Tauschbörsenbenutzer unter das Strafrecht fallen zu lassen.

"Halten sie Urheberrechtsverstöße via Internet für ein Problem, das im Rahmen des existierenden Maßnahmenpakets in der Richtlinie 2004/48/EC nicht vollständig gelöst ist? Welche spezifischen Maßnahmen sind ihren Augen geeignet, die Verstöße zu bekämpfen? Besteht Bedarf für eine Regelung bezüglich der Verantwortlichkeit von Internetprovidern (...)?". Mit einem Questionnaire der Kommission, das von derlei Suggestivfragen nur strotzt, wurde der neue Vorstoß im März eingeleitet.

Es hatte nichts genutzt - wie auch im Strategiepapier Barniers nachzulesen ist - gebetsmühlenhaft Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie in einem Atemzug zu nennen und nicht-gewinnorientierte Tauschbörsenbenutzer mit organisierter Kriminalität gleichzustellen.

Provider als Copyright-Hilfspolizei

Um "Kreativität und Innovation zu stärken", will Kommissar Barnier IPRED1 nun um eine Regelung ergänzen, die schon 1995 nicht funktioniert hatte: Internetprovider sollen für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden und als eine Art Copyright-Hilfspolizei fungieren.

Als Beispiel dafür dient Frankreich, wo Internetprovider auf Zuruf der Unterhaltungsindustrie( "Loi HADOPI") ihre Kunden erst abmahnen und in Folge vom Netz aussperren müssen.

Razzia bei Compuserve 1996

Die Razzia bei xs4all war damals längst nicht die einzige Aktion dieser Art in Europa. 1996 war die bayrische Polizei in der Münchener Niederlassung des Interproviders CompuServe aufgetaucht, weil Kriminelle Bilder von Kindesmissbrauch in Usenet-Diskussionsgruppen gestellt hatte.

Passiert war dies zwar irgendwo anders auf der Welt, weil CompuServe aber Internetzugang anbot, wurde die Firma des Vertriebs von "Kinderpornographie" beschuldigt.

Ein Jahr danach spielte sich in Österreich ganz Ähnliches ab. Auf Anordnung der damaligen Untersuchungsrichterin (und nachmaligen FPÖ-Abgeordneten) Helene Partik-Pablé wurde beim kleinen österreichischen Provider VIPnet eine Razzia durchgeführt, die an Komik kaum zu übertreffen war.

"Kottan ermittelt im Internet" 1997

Die Beamten ließen sich auf keine Diskussionen ein, sondern beschlagnahmten alle Bürorechner wie Server, die man bei laufendem Betrieb aus den Regalen zog. Damit wurden alle Indizien wie etwa die aktuellen Log-Files verlässlich vernichtet und eine ganze Reihe mittelständischer Betriebe offline gesetzt.

Die Anzeige bezog sich auf ein Posting, das mehr als ein Jahr davor ins Usenet gestellt worden war. "Kottan ermittelt im Internet" titelte damals das Online-Magazin quintessenz.

Internetsperren andersherum

Österreichs Internetprovider - ein paar Dutzend kleinere Firmen - fanden die Beschlagnahme gar nicht komisch.

Wenige Tage später setzte man eine spektakuläre Note des Protests, die heute technisch völlig undenkbar wäre: Am 25. März 1997drehten fast alle österreichischen Provider für einen Nachmittag die Internetzugänge ab.