Erstellt am: 13. 4. 2011 - 17:15 Uhr
Bandion-Ortner und die Sperrinfrastruktur
Aus "kriminaltaktischen Gründen" sei die kürzlich erfolgte Löschung der Neonazi-Website "Alpen-donau.info" nicht im Interesse der Ermittlungsbehörden, sondern "ermittlungstaktisch ein Rückschlag". So hatte die Staatsanwaltschaft am Montag die Vorgangsweise rund um die Verhaftung von Gottfried Küssel kritisiert.
In der ZiB2 am Dienstag räumte der Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit, Herbert Anderl, denn auch ein, dass es für die Ermittler naturgemäß von Vorteil sei, das Treiben der Rechtsextremen online beobachten zu können. Andererseits müsse freilich dafür gesorgt werden, dass derlei illegale Inhalte nicht weiter verbreitet würden, weshalb man sich letzlich entschieden habe, eine Löschung der Website in den USA zu erwirken.
Aktuell dazu
Auf der Sitzung der EU-Justizministerrat am Dienstag plädierte die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erneut für eine EU-weite Sperrinfrastruktur. Armin Wolfs aufschlussreiches ZiB2-Interview mit dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit in der ORF-TVthek
Unbeantwortete Fragen
Warum dieser Schritt erst Jahre nach Bekanntwerden dieser Website erfolgt ist, wurde ebensowenig erläutert, wie auch unbeantwortet blieb, wie lange die österreichischen Strafverfolger bereits über die Möglichkeit verfügten, in Zusammenarbeit mit den US-Behörden etwa Logfiles der Website einzusehen.
Staatsanwalt und Sicherheitsdirektion bestätigten damit, was hierorts wiederholt thematisiert wurde: Ein Gutteil offensichtlich illegaler Inhalte bleibt allein aus "kriminaltaktischen Gründen" längere Zeit im Netz. Weil davon auch Zeugnisse von brutalen Straftaten betroffen sind, nämlich Bilder von missbrauchten und gefolterten Kindern, hat man sich die Methode des "Sperrens" einfallen lassen.
Das "Zugangserschwernisgesetz"
Anstatt den Betreiber des jeweiligen Webservers, dem diese Inhalte untergeschmuggelt wurden, darüber zu informieren, was nahezu in allen Fällen realtiv schnell zur Löschung führt, versucht man, auf nationaler Ebene "Sperren" einzuführen.
Jeder Internet-Provider müsste dann anhand einer zentral von einer Polizeibehörde geführten schwarzen Liste gewisse IP-Adressen und Domains in seinem Netz separat blockieren. Umgehen lässt sich diese "Sperre" freilich auch von absoluten Laien, eine Änderung des DNS-Eintrags in den Netzwerkeinstellungen des PCs genügt. Allein der Titel des nunmehr gekippten "Zugangserschwerungsgesetzes" sagt schon, dass die Gesetzgeber in Deutschland von Anfang wussten, dass die populistische Phrase "Internetsperren" in der Praxis nicht wirklich umgesetzt werden kann.
Seitens EU-Kommission und Ministerrat ist mit der IPRED2-Richtlinie ein neuer Versuch angelaufen, private Filesharer mit kriminellen Geschäftemachern gleichzustellen. Überwachungs- und Sperrverpflichtungen für Internetprovider stehen damit wieder im Raum.
"Kinderporno" und Tauschbörsen
Dazu kommt, dass die Handvoll der Kriminellen, die im Netz diesem dreckigsten aller Geschäfte nachgeht, diese Anlock-Pages, die dann zu geschlossenen Bezahlsystemen führen, in immer kürzeren Abständen von Server zu Server rotieren lassen. Damit machen "Sperren" schon gar keinen Sinn mehr - es sei denn, man verfolgt damit ganz andere Zwecke, als Kinderschänder zu überführen.
Ist so eine nationale Sperrinfrastruktur mit regelmäßigen schwarzen Listen für die Provider erst einmal etabliert, dann lässt sie sich etwa dafür nützen, alle möglichen Inhalte zu blockieren: Veröffentlichungen a la WikiLeaks oder Inhaltsverzeichnisse von Tauschbörsen.
Wie es funktioniert
Die Anlock-Sites werden entweder Großprovidern untergejubelt, oder sie befinden sich auf virusverseuchten, gekidnappten PCs ahnungsloser Besitzer. Entweder liegt Betrug gegen den Provider vor, da das Hosting von "Kinderporno"-Sites mit gestohlenen Kreditkartendaten "bezahlt" wird. Oder es handelt sich um "Ausbringen von Schadsoftware" sowie "Eindringen in ein Computersystem".
Deutschland schafft "Sperren" ab
Anders als Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, die erst am Dienstag zu Protokoll gegeben hat, wieder die Einführung solcher "Sperren" auf EU-Ebene vorantreiben zu wollen, hat sie Deutschland gerade endgültig abgeschafft.
Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte am Montag das Aus verkündet. Ein Langzeitversuch des deutschen Bundeskriminalamts hatte ergeben, dass 99 Prozent aller "Kinderporno-Sites" - und zwar international - seitens der Provider gelöscht wurde.
Musiklobby fordert Sperrinfrastruktur
Der österreichische Verein für Antipiraterie der Film- und Videobranche (VAP) bezeichnete das in einer Aussendung am Dienstag als "Pyrrhussieg". Behauptet wird: "Die aktuelle Entscheidung in Deutschland, anstatt die Zugänge zu Kinderpornografie im Internet durch die Access Provider sperren zu lassen, auf die langwierige und in der Praxis kaum durchsetzbare Löschung der Daten auf den in 'sicheren' Ländern geparkten Servern zu warten, ist ein fataler Trugschluss".
Zum einen gibt es längst keine "sicheren Länder" für Kinderschänder mehr, die "kaum durchsetzbare Löschung" hat - wie erwähnt - laut deutschem Bundeskriminalamt eine Erfolgsquote an die 100 Prozent.
"Unzulässige Vergleiche"
In Folge betont der VAP keinen "unzulässigen Vergleich zwischen Kinderpornografie und Urheberrechtsverletzungen im Netz ziehen zu wollen" und macht aber genau das im nächsten Satz: "Rechteinhaber in Österreich und Deutschland bemühen sich seit Jahren mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln, illegale kommerzielle Film-Portale wie zB. kino.to vom Netz zu nehmen. Es ist bis jetzt ... nicht einmal gelungen, den Betreiber von kino.to zu identifizieren, geschweige denn den Inhalt des Portals zu löschen."
Misslungen ist das wohl deshalb, weil ein Schwerverbrechen wie sexueller Missbrauch von Kindern rechtlich doch in allen Rechtssystemen einen etwas anderen Status hat, als das Unterhalten einer Website, die Links zu Tauschbörsen enthält, in denen Urheberrechte missachtet werden. Die Forderung der Medienindustrie ist aber klar und deutlich: Die Sperrinfrastruktur soll eingeführt werden, um von den Kinderpornosites schnell auch auf andere Gebiete ausgedehnt zu werden.
"Kapitulierende Rechtsstaaten"
Die Aussendung des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche sowqie die Presseerklärung des deutschen Bundesministeriums für Justiz, auf die sich die VAP-Aussendung bezieht.
Die Urheberrechtsverletzungen werden mit übelsten Sexverbrechen in Zusammenhang gebracht, um die Einrichtung der Zensurinfrastruktur zu rechtfertigen: "Pädophile und andere Rechtsbrecher wissen, wie gut man sich und seine illegalen Angebote im Netz verstecken kann. Wenn selbst schwerste Verbrechen wie Kinderpornografie nicht mit aller Konsequenz verfolgt werden sollen, scheint der Rechtsstaat vor der Anonymität und der Internationalität des Internet zu kapitulieren."
Die Verfolgung von Kindesmissbrauch "mit aller Konsequenz" hat bisher etwa so ausgesehen: Die Lockpages werden nach ihrem Bekanntwerden im WWW belassen und mitsamt dem Bezahlsystemserver observiert. Einmal im Jahr werden dann diese "Kunden" abgegriffen, die Betreiber werden hingegen so gut wie nie erwischt.