Erstellt am: 25. 2. 2011 - 06:00 Uhr
FBI will Zugriff auf Europas Netzadressen
"Die USA haben gerade eine Prozedur auf freiwilliger Basis entwickelt, um gefälschte Pharmazeutika aus dem Netz zu entfernen. Könnte das auf alle kriminellen Online-Registrationen von Domains angewendet werden?".
Dieser und ähnlichen Fragestellungen geht eine zweitägige Konferenz in Brüssel nach, die am Donnerstag begonnen hat. Worum es en Detail in diesem zweiten Treffen von Strafverfolgern und Registraren und Domainadministrationen RIPE NCC (Europa) und Arin (USA) geht, bleibt freilich weitgehend im Dunkel.
Co-Gastgeber FBI
Das gastgebende Direktorat "A.2 Innere Angelegenheiten - Kampf gegen organisiertes Verbrechen" hat die Veranstaltung nicht auf der eigenen Website angekündigt, als Co-Gastgeber fungiert offensichtlich das FBI. Die schriftliche Einladung, die ORF.at vorliegt, nennt zwei Möglichkeiten der Registrierung für die Konferenz: Entweder über das Direktorat A.2 oder gleich bei Supervisory Special Agent Robert Flaim vom FBI.
Während in den USA "Kampf gegen Produktfälscher" vorgeschoben werden, setzten die Befürworter einer Sperrinfrastruktur in Europa auf "Schutz vor Kinderpornografie". Im Moment ist eine Richtlinie den Innenausschuss des Parlaments passiert, die es den Mitgliedsstaaten freistellt, Sperrinfrastrukturen einzurichten.
Tatsächlich ist dieses Treffen nichts als ein neuer Versuch, US-amerikanischeѕ Recht auf Europa auszudehnen. In Wirklichkeit geht es nämlich um ein neues Internet-Sperrvorhaben, das im Unterschied zu den leicht zu umgehenden "Sperren gegen Kinderpornografie", die auf Providerebene in mehreren europäischen Staaten durchgeführt werden, tatsächlich funktioniert.
Filme, Musik, Software, Games
Die betreffenden Web-Adressen werden direkt bei der zentralen Domainvergabestelle beschlagnahmt, bei Abfrage der Websites bekommen die Benutzer lediglich eine Nachricht folgenden Inhalts vorgesetzt. "Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme, Musik, Software oder Games ohne Lizenz dafür zu verbreiten."
Der Text sagt also klar und deutlich, aus welcher Richtung der Wind hier schon wieder weht. Diese zweite Welle von Domain-Beschlagnahmen, die Anfang Februar begann, richtet sich nämlich weder gegen kriminelle Produktfälscher noch gegen "Kinderpornografie". So gut wie alle vorliegenden Meldungen betreffen Websites, die entweder Links auf Torrents unterhalten, Ergebnisse von Fußballmatches und anderen Sportarten aus aller Welt zusammenstellen, bzw. auf Streams von Dritten verlinken oder sie einbinden.
In Tyrannis
In Bezug auf Infrastukturen für Internetsperren gehören China, der Iran zu den "weltweit am weitesten entwickelten" Staaten, nordafrikanische und nahöstliche Diktaturen stehen ihnen wenig nach. Der US-Topjurist Eben Moglen, die graue Eminenz der Bewegung für Freie Software plädiert für dezentrale Netze nach dem "Mesh"-Prinzip. *Aktuell dazu bei ORF.at*: Dezentrale Netze gegen Diktatoren
Rojadirecta.com - Rojadirecta.es
Statt der populären spanische Sportwebsite rojadirecta.com sieht man nun eine Beschlagnahmeerklärung von US-Justiz, dem Ministerium für Heimatschutz und dem "National Intellectual Property Rights Coordination Center". Via rojadirecta.es und mehreren anderen Domains, die außerhalb der Reichweite der US-Behörden sind, geht freilich das ursprüngliche Programm weiter.
Bezirksgericht New York Süd

- public domain -
Laut einem letztinstanzlichen Urteil ist der Betrieb dieser Website nach spanischem Recht legal. Das einzige, was die ebenfalls spanischen Betreiber der Site mit den USA verbindet ist der Registrar, eine US-Firma. Die ebenfalls beschlagnahmte Website Channelsurfing.net wiederum zog um auf channelsurf.eu.
Damit ist also ziemlich klar, warum FBI und Heimatschutz gerade jetzt in Europa vorstellig werden.
Neues Domain-Beschlagnahmegesetz
Parallel zu diesem neuen Vorstoß der US-Medienindustrie wird ein neues Gesetz im Eilverfahren durch den US-Kongress geschleust, das die Zugriffsmöglichkeiten drastisch erweitern wird. Der "Combating Online Infringements and Counterfeits Act" - auch hier geht's angeblich in erster Linie gegen Produktfälschung - hat aber Copyright-Verstöße im Visier.
Die Electronic Frontier Foundation warnt, dass dieses Gesetz auch Online-Foren und Websites wie jene der US-Piratenpartei treffen würde, in denen über diese Themen diskutiert würde.
Schwarze Listen, WikiLeaks
Ebenso wie die Internet-"Sperren" in mehreren EU-Ländern beruht das amerikanische System auf schwarzen Listen von Domains, die laufend aktualisiert werden. Damit entsteht eine Sperrinfrastruktur, die jederzeit benutzt werden kann, um andere, missliebige Domains wie etwa WikiLeaks.net vom Netz zu holen.
Die Aufdeckerwebsite blieb auch nach ihrer Beschlagnahme der .net-Domain im Netz verfügbar, weil es eben WikiLeaks.ch und eine Anzahl von anderen europäischen Domains zur Verfügung gab.
Informelle Sperren
Was die "freiwillige Basis" betrifft, auf der gegen "Produktfälschung" vorgegangen werden soll, so ist darunter zu verstehen: Da es keine rechtsverbindliche Grundlage für eine Beschlagnahme in Europa gibt, soll eben auf informeller Ebene gesperrt werden.
Wie eine ORF.at vorliegende Liste nahelegt, sind bei der Konferenz in Brüssel neben FBI und Heimatschutzministerium noch eine Reihe weiterer US-Behörden vertreten.