Standort: fm4.ORF.at / Meldung: "Kinderrechtliche Abwägungen"

Michael Fiedler

Politik und Spiele, Kultur und Gegenöffentlichkeit.

14. 1. 2011 - 17:07

Kinderrechtliche Abwägungen

Kinderrechte sollen Verfassungsrang bekommen, aber nur ein bisschen und unter Vorbehalt.

Seit 1990 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, jetzt soll sie auch in Österreich Verfassungsstatus bekommen. Das haben am 13. Jänner 2011 alle Parlamentsparteien mit Ausnahme der Grünen im Verfassungsausschuss entschieden. Nächste Woche soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden. Anstelle der 54 Artikel der UN-Konvention hat die österreichische Umsetzung allerdings nur acht Artikel. Und Artikel sieben stellt die meisten davon unter Vorbehalt - Wenn für notwendig befunden, können sie außer Kraft gesetzt werden. Bedingungslosen Anspruch hat jedes Kind nur auf gewaltfreie Erziehung - in Österreich wurde 1989 das absolute Gewaltverbot in der Erziehung eingeführt.

Demonstration für Kinderrechte

APA/HANS KLAUS TECHT

Demonstration für Kinderrechte im November 2010 in Wien

Begründet wird der geringe Umfang des Gesetzes von Peter Wittmann, SPÖ, damit, dass die meisten UN-Kriterien mit einfachen Gesetzen ohnehin schon umgesetzt wären. Ein Argument das Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Sprecher des Netzwerkes Kinderrechte, nicht gelten lässt: "Selbst auf der einfachgesetzlichen Ebene kann man nicht sagen, dass Österreich alle Kinderrechtsstandards erfüllt. Wenn man sich die Diskussionen der letzten Wochen zu Gewalt, Missbrauch, Umgang mit Kinderflüchtlingen zum Beispiel anschieht, dann sieht man, dass hier ganz klare Defizite bestehen, die ja auch schon mehrfach vom UN-Kinderrechtsausschuss gerügt worden sind." Ein Verfassungsgesetz hat natürlich wesentlich mehr Gewicht, kann weniger leicht verändert werden und hat die Autorität des Verfassungsgerichtshofes hinter sich. Und das, sagen ExpertInnen, soll mit der nur symbolhaften Umsetzung verhindert werden.

Helmut Sax spricht im FM4-Interview darüber, warum Österreich nicht nach Nigeria schielen sollte, wo die Grundverantwortung des Staates liegt und welche zentralen Bereiche im Gesetz fehlen.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar