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Michael Fiedler

Politik und Spiele, Kultur und Gegenöffentlichkeit.

15. 1. 2010 - 16:36

"Behördliches Zwangsouting"

Das Partnerschaftsgesetz sorgt wieder einmal für Kritik.

Seit ersten Jänner können homosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die Amtshandlung wurde Verpartnerung getauft, was gleich einen ganz anderen Klang als Hochzeit hat.

Das "Eingetragene Partnerschaft-Gesetz" wird von vielen Homosexuellen zumindest als Zwischenschritt zur Gleichstellung mit der Ehe begrüßt, bringt es doch den Paaren verschiedene Rechte und Pflichten. Kritisiert wird immer wieder die Bestrebungen - vor allem von Seiten der ÖVP - die eingetragene Partnerschaft in sämtlichen, noch so kleinen Bereichen, nur ja nicht an die Ehe anstreifen zu lassen: So haben eingetragene Partner keinen Familiennamen mehr, sondern einen Nachnamen, und wollen sie einen Doppelnamen annehmen, dürfen sie - im Gegensatz zu Verheirateten - keinen Bindestrich zwischen die beiden Nachnamen setzen.

Nun aber gibt es seit ersten Jänner auch neue Meldezettel, die auf eingetragene Partnerschaften eingehen und damit Schwule und Lesben als solche öffentlich outen. Denn unter dem Punkt "Personenstand" sind zu den schon bisher vorhandenen Auswahlmöglichkeiten ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet jetzt in eingetragener Partnerschaft lebend, aufgelöste eingetragene Partnerschaft und hinterbliebener eingetragener Partner dazugekommen.

Meldezettel Verpartnerung eingetragene Partnerschaft

Republik Österreich

Hier der ganze Meldezettel als Download.

Für die Grünen Andersrum werden damit Schwule und Lesben, die "heiraten" wollen, zwangsgeoutet. Schließlich werden Meldezettel bei verschiedenen Institutionen verlangt - von Videotheken über Versicherungen bis zu Arbeitgebern. Überall dort ist man dann als schwul oder lesbisch bekannt, von Mobbing bis zur maßgeschneiderten Lebensversicherung für die "Risikogruppe" ist dann natürlich alles drin.

Für Marco Schreuder von den Grünen ist das Formular damit verfassungswidrig: "Das widerspricht unserer Meinung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo in Artikel 8 die Achtung des Privatlebens erwähnt ist, und der Datenschutzrichtlinie, weil die sexuelle Orientierung ein besonders schützenswertes Gut ist."

Bernd-Christian Funk vom Institut für Staats- Verwaltungsrecht am Juridicum Wien kann diese Kritik nachvollziehen: "Es stellt sich die Frage, ob der Staat diese Informationen verlangen darf und das Problem stellt sich auch gegenüber Dritten, denen ja Informtionen über sexuelle Orientierung preisgegeben werden." Wer den Meldezettel falsch ausfüllt, zahlt bis zu 726 Euro Strafe, im Wiederholungsfall gar bis zu 2180 Euro.

Die Grünen überprüfen gerade die Möglichkeit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof, Schreuder hätte aber auch eine ganz einfache Lösung gegen das Outing anzubieten: "Man bräuchte doch nur Kästchen mit verheiratet / in eingetragener Partnerschaft lebend oder geschieden / aufgelöste eingetragene Partnerschaft."